Grasleben – Am 13. September 2026 wurde bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen in der Samtgemeinde Grasleben ein neuer Samtgemeindebürgermeister bestimmt. Angetreten waren zwei Kandidatinnen und Kandidaten: Sebastian Werner (CDU) und Jens Kollmorgen (BLSG).
Grasleben: Sieg für Werner bei Samtgemeindebürgermeisterwahl
Mit 65,8 Prozent der Stimmen und damit der absoluten Mehrheit hat Sebastian Werner die Samtgemeindebürgermeisterwahl in Grasleben gewonnen. Jens Kollmorgen landet mit 34,2 Prozent auf dem zweiten Platz. Die Zahlen stammen von der Kommune, Stand 13. September 2026, 19:18 Uhr.
Die Wahlbeteiligung betrug 69,2 Prozent. Werner erreichte die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen und kann damit direkt das Amt des Samtgemeindebürgermeisters antreten. Eine Stichwahl entfällt. Für die kommenden acht Jahre führt Werner nun die Samtgemeinde Grasleben.
Was ist eine Samtgemeinde – und wie läuft dort die Bürgermeisterwahl?
Eine Samtgemeinde ist eine besondere kommunale Verwaltungsform in Niedersachsen. Sie ist ein Verband, in dem sich mehrere kleinere Gemeinden – die sogenannten Mitgliedsgemeinden – zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit zusammenschließen. Die Samtgemeinde übernimmt dabei übergeordnete Aufgaben, etwa die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten, während die Mitgliedsgemeinden weiterhin eigenständig bleiben. Der Samtgemeindebürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der gesamten Samtgemeinde gewählt und übt sein Amt hauptamtlich aus. Die Bürgermeister der einzelnen Mitgliedsgemeinden hingegen werden vom jeweiligen Rat der Gemeinde gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.

