So läuft die Schülerbeförderung bei Schnee und Eis

Der Landkreis informiert über die allgemeinen Regeln der Schülerbeförderung in der kalten Jahreszeit.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Winter naht mit großen Schritten. Noch sind laut Wetterbericht keine ungewöhnlichen Witterungsverhältnisse zu erwarten, doch das kann sich leicht ändern. Der Landkreis informiert daher wie üblich über die allgemeinen Regeln der Schülerbeförderung in der kalten Jahreszeit.



Bei plötzlich auftretenden extremen Witterungsbedingungen wie Eisregen, starkem Schneefall oder auch heftigem Sturm kann der Landkreis Helmstedt entscheiden, dass der Regelunterricht an diesem Tag ganz oder teilweise ausfällt, wenn die Schülerinnen und Schüler den Schulweg nicht unter zumutbaren Bedingungen zurücklegen können. Diese Entscheidung wird schnellstmöglich nach Absprache mit der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) getroffen.

App informiert


Die kostenlose Bürgerinformations- und Warn-App „BIWAPP“ informiert über witterungsbedingten Unterrichtsausfall. Sie steht in den einschlägigen App-Stores als Download zur Verfügung. Wer sie nutzt, erhält neben Katastrophenmeldungen und Unwetterwarnungen auch andere wichtige und eilige Informationen des Landkreises.

Selbstverständlich werden Meldungen zum witterungsbedingten Unterrichtsausfall auch weiterhin auf der Internetseite des Landkreises und den Social Media-Kanälen veröffentlicht, sowie auf dem whatsapp-Kanal des Landkreises. Die Radiosender der Region werden ebenfalls stets entsprechend informiert.

Kinder können trotzdem in die Schule


Bei angeordnetem Unterrichtsausfall können Eltern ihre Kinder trotzdem zur Schule schicken; eine Betreuung durch Lehrkräfte und Ganztagspersonal ist dort sicherzustellen. Auch im umgekehrten Fall gilt der Elternwille: Fällt der Unterricht nicht offiziell aus, können Eltern ihr Kind auch zu Hause behalten bzw. vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie den Schulweg aufgrund der Witterungsverhältnisse für zu gefährlich halten.


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