Stadt bittet Bürger um Hilfe: Wilde Müllablagerungen in Grünanlagen sollen gemeldet werden

Es ist verboten, Müll neben volle Container oder in Grünanlagen zu entsorgen, erinnert die Stadt Helmstedt. Wer so etwas sieht, sollte es der Stadt melden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. In den vergangenen Wochen hat die Stadt Helmstedt immer häufiger festgestellt, dass es im Stadtgebiet an verschiedenen Stellen zu wilden Müllablagerungen kommt. Vorrangig sind dabei einige Containerstandorte für Glas und Altkleider betroffen. „Wilde Müllablagerungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine verbotene Entsorgung“, stellt Frank Kemmer vom zuständigen städtischen Fachbereich klar. Dies berichtet die Stadt Helmstedt.


Glas- und Altkleidercontainer dürfen ausschließlich für den entsprechenden Zweck befüllt werden. „Wenn ein Container voll ist, dürfen Glas und Altkleider nicht daneben gestellt werden“ erläutert Kemmer. Sofern die Verursacher ermittelt werden können, werden diese bei der Abfallbehörde des Landkreises Helmstedt angezeigt und haben neben der Zahlung eines empfindlichen Bußgeldes auch die Entsorgungskosten zu übernehmen. Erfolgt die Abfuhr durch den städtischen Betriebshof, werden auch diese Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Müll verbotenerweise in Grünanlagen entsorgt


Neben den Containerstandorten sind auch immer häufiger Grünanlagen, Teiche und Bachläufe von Müllablagerungen betroffen, in denen widerrechtlich Grünschnitt entsorgt wird. Zu beachten ist dabei, dass auch jeglicher Grünabfall „Müll“ ist, der ordnungsgemäß auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die grüne Tonne entsorgt werden muss. Diese organischen Abfallhaufen ersticken die natürliche Bodenvegetation, stören nachhaltig den vorhandenen Lebensraum, gefährden die Standsicherheit der Böschungen und verursachen Abflusshindernisse in den Gewässern. Grünabfälle an und in Gewässern führen zudem zu deren Überdüngung mit schwerwiegenden Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt.

Die Stadt Helmstedt bittet daher Anlieger, die Ablagerungen von wildem Müll durch Personen in ihrem Wohnviertel oder in Grünanlagen bemerken, dies unverzüglich der Stadt Helmstedt zu melden. Damit soll auch ein weiteres Problem vermieden werden: Wenn wilder Müll nicht nach kurzer Zeit beseitigt wird, werden weitere Abfälle dazu gestellt.

Auch Sperrmüll darf erst einen Tag vor Abholung rausgestellt werden


Darüber hinaus macht die Stadt Helmstedt darauf aufmerksam, dass Sperrmüll erst einen Tag vor der mit der Abfallbehörde des Landkreises Helmstedt vereinbarten Abholung an die Straße gestellt werden darf. Wird dieser Müll Tage vorher herausgestellt, wird eine weitere Müllablagerung von Unberechtigten an diesem Standort in Kauf genommen.

Die Stadt Helmstedt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Ermittlung der Verursacher wilder Müllablagerungen. Für Meldungen steht die Stadt Helmstedt unter der Rufnummer 05351-17-1434 oder unter der E-Mail-Adresse (ordnungsamt@stadt-helmstedt.de) bereit.




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