Stadt Helmstedt sucht Wahlhelfer

Bei den Kommunalwahlen könne man bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres als Wahlhelfer eingesetzt werden, bei der Bundestagswahl sei dies ab 18 Jahren möglich.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Helmstedt. Am Sonntag, 12. September finden in diesem Jahr die Kommunalwahlen in Niedersachsen (Kreistagswahl, Landratswahl, Stadtratswahl mit den Ortsräten) sowie die Bundestagswahl mit eventueller Stichwahl des Landrates am Sonntag, 26. September statt. Für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile, werden an den Wahlsonntagen wieder viele Wahlhelfer benötigt. Um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten, benötigt die Stadt Helmstedt daher noch weitere freiwillige Helfer, die bereit sind, an den beiden Wahlsonntagen im Wahlvorstand als Beisitzern mitzuwirken und somit einen wertvollen Beitrag für die Demokratie zu leisten. Dies teilt die Stadt Helmstedt mit.


Bei den Kommunalwahlen könne man bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres als Wahlhelfer eingesetzt werden, bei der Bundestagswahl sei dies ab 18 Jahren möglich. Darüber hinaus müssen Wahlhelfer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Wer Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt habe, könne sich im Rathaus, Zimmer HE21, telefonisch unter der Telefonnummer 05351 17-1421 oder per E-Mail unter wahlen@stadt-helmstedt.de melden.

Über den zeitlichen Aufwand, die Höhe der Aufwandsentschädigung und alle anderen Fragen, werden von Karsten Kninider und Christian Zech beantwortet. Besondere Vorkenntnisse seien nicht erforderlich. Im Hinblick auf das derzeitige Infektionsgeschehen würden die ausgewählten Wahllokale ausreichend Platz bieten, um den Abstands- und Hygienevorschriften bestmöglich zu entsprechen.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung würden Wahlhelfer zum Personenkreis für Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität gehören und könnten daher rechtzeitig vor den Wahlen ein Impfangebot in Anspruch nehmen.


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