Straßensanierung: Anlieger könnten Geld zurückbekommen

von Jonas Walter


Die öffentliche Einrichtung Beienroder Hauptstraße (OD K 8) wurde als Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Helmstedt mit der Stadt Königslutter am Elm, den Stadtwerken und dem ehemaligen Abwasserbeseitigungsbetrieb, jetzt Wolfsburger Entwässerungsbetriebe, vollständig ausgebaut. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die öffentliche Einrichtung Beienroder Hauptstraße (OD K 8) wurde als Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Helmstedt mit der Stadt Königslutter am Elm, den Stadtwerken und dem ehemaligen Abwasserbeseitigungsbetrieb, jetzt Wolfsburger Entwässerungsbetriebe, vollständig ausgebaut. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Königslutter. Die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge der Beienroder Hauptstraße, Ortsdurchfahrt Beienrode, Kreisstraße 8, stand bis zum Jahr 2017 noch aus. Diese hat ergeben, dass betroffene Anlieger nun Geld zurück bekommen könnten. Das Thema steht am 20. Februar auf der Agenda des Verwaltungsausschusses zur Beschlussempfehlung.


Hintergrund: Die öffentliche Einrichtung Beienroder Hauptstraße (Ortsdurchfahrt Kreisstraße 8) wurde als Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Helmstedt mit der Stadt Königslutter am Elm, den Stadtwerken und dem ehemaligen Abwasserbeseitigungsbetrieb, jetzt Wolfsburger Entwässerungsbetriebe, vollständig ausgebaut. Das geht aus der Vorlage der Stadt Königslutter hervor.

Endabrechnung konnte erst 2017 erfolgen


Der Abschnittsbildungsbeschlusses vom 14. April 2011 soll nun aufgehoben werden. In diesem wurden Vorausleistungen von den Anliegern erhoben. Zur Endabrechnung der Beiträge war allerdings eine umfassende rechtliche Prüfung erforderlich, die aus personellen Gründen erst im Laufe des Jahres 2017 erfolgen konnte. Des Weiteren geht aus der Beschlussvorlage hervor: "Da die geleisteten Vorausleistungen auf die Beitragsschuld anzurechnen sind, ergibt sich für die überwiegende Anzahl der Anlieger ein Überschuss. Diese Überschüsse sind an diejenigen auszuzahlen, die die Vorausleistung erbracht haben. Eine überschlägige Berechnung hat restliche Beitragszahlungen von rund 410 Euro und Rückzahlungen von zirka 13.600 Euro ergeben."

Im Rat der Stadt könnte die Erstattung in der Sitzung am 22. Februar beschlossen werden.


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