Witterungsbedingter Schulausfall - Das sind die Regeln

Wenn der Schulweg zu gefährlich wird, kann der Landkreis eine entsprechende Entscheidung treffen. Doch auch die Eltern können bestimmen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. In den kommenden Tagen und Wochen kann es wieder glatt und damit die Schülerbeförderung zu gefährlich oder unzumutbar werden. Der Landkreis Helmstedt wolle im Falle eines Falles so schnell wie möglich informieren, heißt es in einer Pressemitteilung.



Bei plötzlich auftretenden extremen Witterungsbedingungen wie Eisregen, starkem Schneefall oder auch heftigem Sturm könne der Landkreis Helmstedt entscheiden, dass der Regelunterricht an diesem Tag ganz oder teilweise ausfällt, wenn die Schülerinnen und Schüler den Schulweg nicht unter zumutbaren Bedingungen zurücklegen können. Diese Entscheidung werde schnellstmöglich nach Absprache mit der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) getroffen und publik gemacht.

Hier gibt es Informationen


Die Schulen würden direkt informiert. Meldungen zum witterungsbedingten Unterrichtsausfall seien auch auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Radiosender der Region würden ebenfalls stets entsprechend informiert. Zusätzlich wird auch über den Whatsapp-Kanal des Landkreises eine mögliche Schulausfall-Meldung schnellstmöglich verbreitet.

Elternwille zählt


Bei angeordnetem Unterrichtsausfall können Eltern ihre Kinder trotzdem zur Schule schicken. Eine Betreuung durch Lehrkräfte und Ganztagspersonal werde dort sichergestellt. Auch im umgekehrten Fall gilt der Elternwille: Fällt der Unterricht nicht offiziell aus, können Eltern ihr Kind auch zu Hause behalten beziehungsweise vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie den Schulweg aufgrund der Witterungsverhältnisse für zu gefährlich halten.

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