Rennau. Mehr Sicherheit für Schüler in Rennau und Rottorf: Der Landkreis Helmstedt hat auf der Hauptstraße in Rennau und auf der
Hasenwinkelstraße in Rottorf am Klei die Einrichtung von Tempo 30 bei den Bushaltestellen angeordnet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dort werktags von 6 bis 9 Uhr; samstags ist sie ausgenommen. Das berichtet die Gemeinde Rennau in einer Pressemitteilung.
Als Begründung nennt die Verwaltung: Viele Schüler nutzen diese Bushaltestellen. Nach Angaben der KVG werden die Haltestellen jeweils von rund 20 Schülerinnen und Schülern genutzt. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kommt der Landkreis zu dem Ergebnis, dass sowohl in Rennau als auch in Rottorf die Voraussetzungen für einen hochfrequentierten Schulweg im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfüllt sind.
Keine sicheren Querungsmöglichkeiten
Bei seiner Entscheidung hat der Landkreis außerdem berücksichtigt, dass es in den betreffenden Bereichen keine gesicherten Querungsmöglichkeiten wie Ampeln oder Fußgängerüberwege gibt. Gleichzeitig werden weder erhebliche Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs noch eine Verlagerung des Verkehrs in Wohnnebenstraßen erwartet. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler wird daher höher gewichtet als die vergleichsweise geringen Einschränkungen für den fließenden Verkehr.
Gemeindedirektor Gero Janze und Bürgermeister Christian Michel begrüßen die Entscheidung. In einem gemeinsamen Statement heißt es: „Mit diesem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein. Die Entscheidung kommt in dieser Form durchaus etwas überraschend, ist nach der ausführlichen Prüfung und Begründung des Landkreises aber absolut nachvollziehbar. Vor allem ist sie ein sehr positives Signal für die Sicherheit unserer Kinder. Wir freuen uns, dass für Rennau und Rottorf nun eine klare und praktikable Lösung gefunden wurde. Unsere Beharrlichkeit hat sich damit ausgezahlt.“
Landesbehörde muss die Schilder aufstellen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen richten sich an das Land Niedersachsen und die zustädnige Landesbehörde für Straßenbau, da es sich bei der L 294 um eine Landesstraße handelt. Die praktische Umsetzung der Anordnungen und die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen liegen daher nicht im Aufgabenbereich der Gemeinde Rennau oder der Samtgemeinde Grasleben. Der Landkreis Helmstedt habe die Landesbehörde mit der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen befasst und um eine entsprechende Bestätigung gebeten.

