"Herr Anwalt, können Sie mich hören?" - Gerichtsverhandlungen könnten bald Online gehen

In Zivil- und Familiensachen sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Videokonferenz statt eines Vor-Ort-Termins bei Gericht vor - Hierüber wird jetzt auch in unserer Region intensiv nachgedacht.

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Gerichte könnten bald schon digitaler werden - Die Corona-Krise scheint die Entwicklung zumindest zu beschleunigen.
Gerichte könnten bald schon digitaler werden - Die Corona-Krise scheint die Entwicklung zumindest zu beschleunigen. | Foto: Pixabay/Marvin König

Braunschweig. Damit mündliche Verhandlungen auch während der Corona-Krise künftig wieder vermehrt stattfinden können, wollen Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle laut einer Pressemitteilung nun die technischen Möglichkeiten nutzen, Verhandlungen auch per Videokonferenz durchzuführen. Gesetzlich möglich sei dies jedoch nur bei Verhandlungen in Zivil- und Familiensachen. Auf Anfrage unserer Redaktion teilt das Oberlandesgericht Braunschweig mit, dass man ebenfalls über Verhandlungen per Videokonferenz nachdenke.


"Dieser Einsatz bietet gerade in der heutigen Zeit eine gute Möglichkeit, Verhandlungen sicher durchzuführen. Natürlich obliegt es den Richtern in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit zu überlegen, ob eine Verhandlung unter Einsatz der Technik stattfinden soll", erklärt Andrea Tietze, Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig.

Mit dieser Methode müssten die Verfahrensbeteiligten zur Durchführung einer Gerichtsverhandlung in Zivil- und Familiensachen nicht im Gericht zusammenkommen. Sie können sich vielmehr an unterschiedlichen Orten befinden. Auch die Vernehmung von Zeugen und die Anhörung von Sachverständigen könne im Rahmen einer solchen Videoverhandlung stattfinden. Denkbar sei laut dem Oberlandesgericht Celle beispielsweise, dass die Richterin oder der Richter die einzige Person im Sitzungssaal ist, während die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren Kanzleiräumen und die Parteien und Zeugen jeweils zu Hause sind.

So müssten Beteiligte ausgestattet sein


Die Videokonferenz werde mit einer Software geführt, die nicht auf den Computern der Verfahrensbeteiligten installiert sein muss. Einzelheiten dazu erhalten die Verfahrensbeteiligten mit der Ladung des Gerichts zu der Videoverhandlung. Die IT-Geräte der an der Videokonferenz Beteiligten müssten allerdings über eine Kamera, einen Lautsprecher oder ein Headset und ein Mikrofon verfügen.

Wenn die Verhandlung - wie in Zivilsachen üblicherweise - öffentlich ist, also unbeteiligte Personen als Zuhörer zugelassen sind, genüge es, wenn diese der Tonübertragung im Sitzungssaal folgen können. "Das Landgericht Hannover hat die bestehenden Möglichkeiten bereits in mehr als 50 Verfahren genutzt und gute Erfahrungen mit Videoverhandlungen in Zivilsachen gemacht", wie das Oberlandesgericht Celle abschließend erklärt.

Die Gerichte rüsten auf


Das Oberlandesgericht Braunschweig setzt neben den Überlegungen, bei dieser Methode einzusteigen aber auch auf die physikalische Aufrüstung der Verhandlungsräume: "Es werden zurzeit alle Räumlichkeiten daraufhin geprüft, ob sie nach entsprechenden Maßnahmen wie zum Beispiel dem Verstellen der Möbel und Anbringen von Spuckschutzwänden geeignet sind, um dort Verhandlungen durchführen zu lassen", beschreibt Tietze und erinnert: "Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch aller anderen Verfahrensbeteiligten wie Rechtsanwältinnen- und Anwälten und natürlich auch der Justizangehörigen ist oberstes Gebot."


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