Holocaust-Anspielung auf Telegram: Verfahren gegen AfD eingestellt

Ein Schuldiger konnte nicht gefunden werden, unter anderem weil der Kreisvorstand die Aussage verweigert habe.

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Das Eingangstor des KZ Dachau. Der Schriftzug wurde abgewandelt und im Rahmen eines politischen Beitrags verwendet.
Das Eingangstor des KZ Dachau. Der Schriftzug wurde abgewandelt und im Rahmen eines politischen Beitrags verwendet. | Foto: pixabay

Salzgitter. Am 14. November 2020 wurde auf dem Telegram-Kanal der AfD Salzgitter ein Beitrag gegen "Impfzwang" veröffentlicht. (regionalHeute.de berichtete) Wegen einer Holocaust-Anspielung im Beitragsbild ermittelte sogar der Staatsschutz. Laut einem Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren nun jedoch endgültig eingestellt. regionalHeute.de wandte sich mit Bitte um Stellungnahme an die AfD Salzgitter. Diese widerspricht nun den Aussagen, die offenbar gegenüber der Staatsanwaltschaft getroffen wurden und bezeichnet sie als "Fakenews".


Aufgrund "zahlreicher Strafanzeigen", wie es im Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt, sei zunächst gegen Unbekannt wegen des Verdachtes der Volksverhetzung ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft begründet: "Durch den Beitrag entstand, beziehungsweise besteht der Verdacht, dass die Gräueltaten des NS-Regimes und das systematische Töten von in Konzentrationslagern inhaftierten Juden mit den jetzigen Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie und eine suggerierte Impfpflicht gleichgestellt werden, womit der Holocaust in erheblicher Weise bagatellisiert und heruntergespielt wird."

Kreisvorsitzender tritt zurück, Vorstand verweigert Aussage


Die Staatsanwaltschaft ordnete zunächst die Vernehmung sämtlicher Vorstandsmitglieder des AfD-Kreisverbandes Salzgitter an. Eine Zeugenaussage sei jedoch von allen verweigert worden. Da der Telegram-Kanal auch auf der Website des AfD-Kreisverbandes verlinkt war und dort als Verantwortlicher für den Inhalt der damalige Kreisvorsitzende Jörg Bogun im Impressum geführt war, konzentrierte sich die Staatsanwaltschaft anschließend auf Bogun als Verantwortlichen. Dieser ließ sich dahingehend ein, dass er den Beitrag nicht verlinkt habe, ihn aber am 15. November habe löschen lassen. Später wurde sogar der gesamte Telegram-Kanal gelöscht. "Zudem sei er", berichtet die Staatsanwaltschaft weiter, "ob der skandalösen und nicht hinnehmbaren Umstände sofort von seinem Wahlamt als Parteikreisvorstand zurückgetreten. Politisch und menschlich trage er den, auch aus seiner Sicht, abscheulichen Post keinesfalls mit." Eingestellt wurde das Verfahren letztlich, weil niemand rechtssicher als Verursacher habe festgestellt werden können.

AfD widerspricht Aussagen der Staatsanwaltschaft


Angesprochen auf die Unklarheiten des staatsanwaltschaftlichen Schreibens erklärt der Schriftführer des Kreisverbandes, Andreas Plättner, dass das Verfahren wohl eher eingestellt wurde, weil der Vorwurf nicht haltbar sei. Auch sei Bogun mitnichten im Kontext mit den Ermittlungen gegen ihn zurückgetreten: "Herr Bogun musste nicht zurücktreten, wie kommen Sie darauf? Herr Bogun ist hauptsächlich aus privaten Gründen (...) von seinem Amt zurückgetreten, was wir sehr bedauert haben." Bogun sei weiterhin ein aktives Mitglied des Kreisverbandes. Auch dass die Aussage verweigert worden sei, weist Plättner zurück: "Jetzt ist aber mal gut, solche Fakenews werden ihnen auf die Füße fallen." Um die Gefahr einer unkonkreten Formulierung bei der Verweigerung der Aussage durch den Kreisvorstand zu vermeiden, erfolgte ein Rückfrage seitens regionalHeute.de an Plättner, die jedoch unbeantwortet blieb.


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