Gifhorn. Es ist eine schreckliche Vorstellung für alle Eltern: Eine vierköpfige Familie aus Gifhorn begann am 6. August ihren Urlaub mit einem Strandbesuch im Ostseeheilbad Zingst in Mecklenburg-Vorpommern, als der 37-jährige Familienvater gegen 20 Uhr plötzlich bemerkte, dass seine Tochter verschwunden war. Die Polizei leitete laut einer Pressemitteilung sofort eine umfangreiche Suchaktion ein. Das Mädchen wurde letztlich von aufmerksamen Badegäste zirka drei Kilometer vom Ort des Verschwindens entfernt gefunden.
Vater und Tochter genossen die warmen Abendstunden und sammelten Steine am Strand, als seine Tochter plötzlich vom Erdboden verschwand. Zuerst suchte der Mann mit weiteren Badegästen seine Tochter, merkte aber schnell, dass er die Polizei informieren muss. Schließlich wählte der besorgte Familienvater die Notrufnummer 110 der Polizei. Durch die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wurden sofort Einsatzkräfte des Polizeireviers in Barth, der Bereitschaftspolizei, eines Polizeihubschraubers sowie der Freiwilligen Feuerwehr Zingst alarmiert und es begann eine umfangreiche Suche. Das Kind war mit einem pinkfarbenen Badeanzug bekleidet, weitere Einzelheiten zur Beschreibung des Mädchens wurden an die Suchkräfte weiter gegeben.
Badegäste finden die Verschollene
Das Mädchen konnte schließlich gegen 21:10 Uhr, drei Kilometer entfernt am Strand in Richtung Prerow, von zwei Badegästen aus der Region, die sich ebenfalls an der Suche beteiligten, aufgefunden werden. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zingst brachten das Kind auf
dem Wasserweg zu den Eltern, die das Kind nach einer medizinischen Begutachtung durch einen Rettungswagen vor Ort wohlbehalten zurückerhielten. Nach diesem Schreck kann nun der Erholungsurlaub der Familie in Mecklenburg-Vorpommern weiter gehen.
Keine Konsequenzen für den Vater
Häufig stellt sich bei solchen Einsätzen auch die Frage, ob das massive Aufgebot von Einsatzkräften bei einem solchen Vorfall Konsequenzen für den Hilfe suchenden Elternteil hat. Seien es Einsatzkosten, Ermittlungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht oder ähnliches. Polizeihauptkomissar Holger Bahls von der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg teilte unserer Zeitung am Freitagmorgen mit, dass Eltern, denen ein solches Malheur passiert, hier ganz beruhigt sein können: "Es kann immer mal passieren, dass ein Kind sich verläuft. Die laufen dann am Strand rum, wissen nicht mehr, ob links oder rechts und finden dann nicht mehr zurück. Wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Aufsichtsperson hier grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, muss keiner etwas befürchten." Die Polizisten, so Bahls, seien einfach nur froh, dass das Mädchen wohlbehalten aufgefunden werden konnte: "Dafür sind wir schließlich da!"
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