Region. Eine eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach installieren, selbst Strom produzieren und ins Netz einspeisen? Klingt gut – gerade jetzt, wo die Strompreise noch immer sehr hoch sind. Doch bei Liefer- und Montagezeitpunkten der Anlagen gibt es vermehrt Probleme, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet. Es würden immer mehr Beschwerden eingehen.
„Immer häufiger suchen Verbraucherinnen und Verbraucher in unserer Beratung Hilfe. Sie berichten von fehlenden Komponenten, verzögerten Anschlüssen oder nachträglichen Vereinbarungen bei Lieferproblemen, die zum Teil mit zusätzlichen Kosten einhergehen“, weiß Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und berichtet weiter: „Viele Betroffene haben bereits hohe Teil- oder Vorauszahlungen geleistet und ärgern sich, dass sie ihre Anlagen nach vielen Monaten des Wartens nur eingeschränkt oder noch gar nicht zur Stromerzeugung und -speicherung nutzen können.“ So auch in zwei Fällen von Verbrauchern aus Niedersachsen.
Viele Beschwerden
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind bereits etliche Beschwerden eingegangen. Ein Verbraucher gibt beispielsweise an, bei einem Unternehmen Lieferung und Montage einer PV-Anlage in Auftrag gegeben zu haben. Die Module seien auch schnell auf dem Dach montiert worden – Akku, Wechselrichter und Zählerschrank erhielt er aber erst neun Monate später. Auf deren Montage wartete er ein weiteres halbes Jahr trotz mehrfacher Aufforderungen zunächst vergeblich. Laut des Unternehmens sollte diese nun aber – nahezu 15 Monate nach erstmaliger Auftragserteilung und trotz Vorauszahlung von über 50 Prozent der Auftragssumme – endlich erfolgen.
Auch bei einem anderen Unternehmen gab es Problem. So berichtete ein Verbraucher, dass auch bei ihm die Module schnell montiert worden seien. Mehrere Versuche, die Anlage zum Laufen zu bringen, scheiterten jedoch zunächst. Nach Zählerwechsel und weiteren Elektroarbeiten geht die Anlage mithilfe des Netzbetreibers ein halbes Jahr später ans Netz – die Akkus fehlen weiterhin. Etwa zwei Monate später werden diese zwar geliefert, doch auf die Montage wartet der Verbraucher bis heute. Eine Eigennutzung des selbst erzeugten Stroms ist somit nicht möglich – die Auftragssumme aber ist seit einem Jahr weitestgehend bezahlt.
Tipps der Verbraucherzentrale für Betroffene
„Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen“, meint Tettinger, denn: „Leider hängt die Rechtslage von verschiedenen Faktoren ab.“ Ob bereits Leistungsverzug vorliegt, zeigen ein genauer Blick in den Vertrag und die Prüfung weiterer Begleitumstände. Betroffene können dann gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa für bereits entgangene Einspeisevergütungen oder entgangene Stromkostenersparnisse.
Ebenfalls wichtig: Verbraucher müssen dem Vertragspartner bei verspäteter Leistungserbringung unbedingt eine Frist setzen. „In vielen Fällen werden vertraglich keine festen Liefer- und Montagetermine festgelegt. Betroffene sollten nicht auf mündliche Zusagen vertrauen und auch nicht zu lange mit der Fristsetzung warten“, rät Tettinger.
Gleiches gelte auch für die gesetzliche Gewährleistung: Treten nach Inbetriebnahme Mängel an der Anlage auf, müssen Betroffene diese unverzüglich anzeigen und schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung setzen.
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