Niedersachsen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Pflegebereich wurde im Dezember von Bundestag beschlossen und vom Bundesrat einstimmig bestätigt. Sie gilt ab dem 16. März. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt dabei den kommunalen Gesundheitsämtern. Wie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung berichtet, will man hierfür eine digitale Meldeplattform bereitstellen.
Das Gesundheitsministerium erarbeite derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen durch die Gesundheitsämter und den sich daraus ergebenden Ermessensspielraum. Wer zum 16. März keinen entsprechenden Nachweis über eine Impfung, Genesung oder eine Kontraindikation gegen die Covid-19-Impfung vorlegt, müsse von seinem Arbeitgeber an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür werde Niedersachsen eine digitale Meldeplattform bereitstellen.
Bußgelder bis zu 2.500 Euro
Mit der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt beginne eine Einzelfallprüfung. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiere Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ein Automatismus, der ungeimpften Beschäftigten die Betretung der Einrichtung ab dem 16. März untersagt, sei im Gesetz hingegen nicht vorgesehen.
Impfquote bei bis zu 95 Prozent
Mit einer Quote von bis zu 95 Prozent sei die überwiegende Mehrheit der etwa 90.000 in der Pflege beschäftigen Menschen in Niedersachsen aber vollständig geimpft. Das habe eine aktuelle Umfrage der kommunalen Heimaufsichtsbehörden im Auftrag des Sozial- und Gesundheitsministeriums bei niedersächsischen Pflegeeinrichtungen ergeben. "Der Zuwachs an Impfungen seit unserer letzten Umfrage im November ist beachtlich und macht deutlich, dass sich der gesamtgesellschaftliche Einsatz für das Impfen zu werben und stetig weiter aufzuklären absolut lohnt. Unsere jüngste Umfrage zeigt zudem, dass Niedersachsen für die ab 16. März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gut aufgestellt ist. Wir gehen lediglich von einem kleinen Anteil der Beschäftigten aus, die am 16. März von ihren Arbeitgebern an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen", so Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Eine kürzlich von der deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführte Abfrage in Kliniken habe ergeben, dass der Anteil vollständig geimpfter Beschäftigter ebenso bei überdurchschnittlichen 95 Prozent liege. Im Vergleich: der Anteil vollständig geimpfter Bürgerinnen und Bürger der niedersächsischen Gesamtbevölkerung betrage am heutigen Dienstag 76 Prozent.
mehr News aus der Region