Impfung bei Kindern: Wenn zwei sich streiten, entscheidet ein Dritter

Wenn getrennt lebende Eltern nicht einer Meinung sind, kann das Gericht entscheiden.

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Region. Die Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird unter Experten immer wieder diskutiert. Manch einer befürwortet die Impfung, ein Anderer lehnt sie strikt ab. Doch wer entscheidet bei getrennt lebenden Eltern über die Kindesimpfung, wenn sich die Parteien uneinig sind?



Vielen mag das Szenario bekannt vorkommen. Während das eine Elternteil eine Impfung für gutheißt, ist der andere Part dagegen. Wer soll nun entscheiden, ob das Kind gegen COVID19 geimpft werden soll? Im schlimmsten Fall landen solche Fälle vor dem Familiengericht, dann muss ein Richter entscheiden. Dr. Robin Sühle vom Amtsgericht Braunschweig erklärt das Prozedere: "Soweit für ein Kind die gemeinschaftliche elterliche Sorge besteht, müssen sich die Eltern in dieser Gesundheitsfrage einigen. Können diese keine Einigung erzielen, so gilt § 1628 BGB", so Sühle. In dem Paragraph heißt es: „Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.“


Am Amtsgericht Braunschweig wurden in der Vergangenheit eben solche Verfahren bereits geführt, sagt Sühle. "Mir sind drei Verfahren am Amtsgericht Braunschweig bekannt, in denen zu einer mündlichen Verhandlung geladen wurde und die Eltern sich jeweils einigen konnten. Sie einigten sich zugunsten einer Impfung. Insofern war keine förmliche Gerichtsentscheidung zu treffen."


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