“Inklusion beginnt im Kopf” – Minister Althusmann spricht auf Herbsttagung des Schulleitungsverbands


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[image=5e1764b6785549ede64ccafd]Live erleben konnten heute Pädagogen und Medienvertreter, warum es mit den Stundenplänen an Schulen nicht immer so hinhaut, auf der SLVN-Herbsttagung 2011 (Schulleitungsverband) in der Celler Congress-Union: 10 Minuten sollte der Vortrag vom SLVN-Vorsitzenden Thorsten Frenzel-Früh dauern – es wurden satte 40. Mit verzögertem Start kam OB Dirk-Ulrich Mende erst eine Stunde nach Plan zu seinem Grußwort in aller Kürze. Am Ende wunderte sich Kultusminister Dr. Bernd Althusmann: “Eigentlich dachte ich, es ginge hier heute um Inklusion.” Vorher musste sich der Minister vom SLVN eine Rundumschlags-Kritik zu vielen Schulthemen anhören.

Seit Anfang 2009 gilt bundesweit die UN-Konvention über die Rechte der Behinderten, in der die Realisierung des Rechts aller Kinder auf eine gemeinsame, inklusive Bildung und Erziehung festgelegt ist.

[image=5e1764b6785549ede64ccafe]Die Umsetzung von Inklusion an niedersächsischen Schulen ist beginnend mit den Grundschulen für das Schuljahr 2012 vorgesehen. Bisher liegt den Schulen jedoch weder ein Gesetzentwurf vor noch sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche gemeinsame Beschulung geklärt.

Der SLVN sagt: “Im Sinne einer gelingenden Umsetzung von inklusiver Beschulung müssen Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Schulen und ihre Kollegien frühzeitig vorbereiten und sicher sein können, dass ihnen auch die erforderlichen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gute inklusive Bildung kann in den Schulen nur dann im Interesse aller erfolgreich gestaltet werden, wenn die Schulen umgehend Planungssicherheit erhalten und die erforderlichen Ressourcen gesichert sind.”

Kultusminister Dr. Bernd Althusmann: “Beim wichtigen Thema “Inklusion” an unseren Schulen gilt es weiterhin, alle Beteiligten mitzunehmen und dieses grundsätzliche Vorhaben sorgfältig vorzubereiten. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder eine Schulgesetzänderung im Rahmen eines gestuften Verfahrens in zwei Schritten ab 2012 und 2013, beginnend aufsteigend im Grundschulbereich. Oder eine aufsteigende Umsetzung zum Schuljahr 2013/14 an den Grund- und weiterführenden Schulen. Andere Bundesländer wie NRW oder Baden-Württemberg setzen die Behindertenrechtskonvention ebenso erst ab 2013 um. Wir dürfen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler und auch die kommunalen Schulträger nicht überfordern. Es geht uns darum, jedem Kind die individuell bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, entweder in der allgemeinen Schule oder auch in einer Förderschule. Die Opposition bitte ich eindringlich, ideologische Debatten zu beenden und sich wieder auf das gemeinsame Ziel inklusiver Beschulung in Niedersachsen zu konzentrieren. Wir alle sollten Inklusion sowohl in unseren Köpfen als auch in der Praxis in unseren Schulen wollen und bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen.”


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