Wolfenbüttel. Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, hat in der vergangenen Woche in Hannover das Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Dabei profitieren in diesem Jahr auch Landkreis und Stadt Wolfenbüttel von den Zuschüssen.
Vorgesehen sind 2018 insgesamt 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben in ganz Niedersachsen mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Millionen Euro. Die 146 Projekte haben dabei ein Fördervolumen von über 76 Millionen Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei rund 160 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit rund 49 Millionen Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Millionen Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.
Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann erklärt: „Das Jahresbauprogramm ist ein wichtiges Instrument, um die kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken."
Wolfenbüttelerhält Zuschuss
Zu den begünstigten Kommunen zählen auch Landkreis und Stadt Wolfenbüttel. Für den Neubau eines Radweges zwischen Teichgarten und Drei-Linden-Weg sowie dem generell Ausbau des Radweges Drei-Linden-Weg (Ersatzneubau der Okerbrücke), erhält sie in diesem Jahr rund 250.000 Euro, insgesamt bis einschließlich 2019 sogar rund 576.000 Euro. Die Gesamtkosten für beide Bauprojekte belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Euro. Der Landkreis Wolfenbüttel erhält einen Zuschuss für den Ausbau der K 17, zwischen der B 82 und der Ortsdurchfahrt Uehrde, in diesem Jahr in Höhe von 200.000 Euro und bis einschließlich 2019 insgesamt 450.000 Euro. Hier liegen die Gesamtkosten des Landkreises bei rund 750.000 Euro.
Hintergrund
Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert. Die Jahresanteile der vorgesehenen Zuwendungen für 2019 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers. Auch können sich Teilsummen erfahrungsgemäß noch im Laufe der Programmabwicklung aus verschiedenen Gründen verändern. Die teilweise sehr geringen und über mehrere Jahre gestreckten Teilsummen resultieren aus der begrenzten Fördermittel-Gesamtsumme und dem gleichzeitigen Bemühen, möglichst viele baureife Projekte gleichzeitig zu beginnen.
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