Jetzt gilt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz - mit diesen Ausnahmen

Doch die am heutigen Dienstag in Kraft getretene neue Verordnung lässt auch Ausnahmen zu.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Niedersachsen. Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz. Das regelt die am heutigen Dienstag in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus.


Doch es sind auch Ausnahmen zugelassen. So darf die Maske abgelegt werden, wenn zu jeder anderen Person in der Arbeits- oder Betriebsstätte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Auch bei handwerklichen oder körperlich anstrengenden
Tätigkeiten, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulassen, darf darauf verzichtet werden.

Alle weiteren Regelungen der neuen Verordnung haben wir in unserem Übersichtsartikel "Neue Corona-Verordnung - Diese Regeln gelten ab heute" zusammengefasst.


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