Jobcenter informiert: Corona-Regelung zur Weiterbewilligung läuft zu Ende August aus

Das Jobcenter erinnert daran, dass ab dem 1. September wieder Weiterbewilligungsanträge eingereicht werden müssen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. „Kunden und Kundinnen müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.“ Diese Regelung läuft zum 30. August aus. Das Jobcenter Braunschweig verschickt deshalb ab dem 20. Juli Schreiben an alle Kunden und Kundinnen, deren Bewilligungszeitraum ab dem 31. August oder später endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig im Jobcenter Braunschweig eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.


Die Antragsunterlagen können auch bequem über jobcenter.digital übermittelt werden. Wenn von der Möglichkeit der digitalen Antragstellung Gebrauch gemacht werden soll, können die erforderlichen Zugriffsberechtigungen beim zuständigen Ansprechpartner/in für Leistungsangelegenheiten im Jobcenter Braunschweig erfragt werden.
Falls die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners oder der zuständigen Ansprechpartnerin unbekannt sind, haben die Kunden und Kundinnen des Jobcenters Braunschweig die Möglichkeit, telefonisch unter der 0531-80177-0 die Kontaktdaten zu erfragen.

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September verlängert


Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter Braunschweig das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter Braunschweig in der vollen Höhe an.


Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, gelten die Vor-Corona-Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter Braunschweig prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordert das Jobcenter Braunschweig bei den Kunden und Kundinnen an.