Berlin. Die Bundesregierung hat das sogenannte Bürgergeld auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
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Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung. Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten. Dann sollen unter anderem die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro steigen.
Streit um Sanktionen
Beim Thema Sanktionen hatte es lange Streit in der Koalition gegeben. Künftig sollen diese vor allem in den ersten sechs Monaten beim Versäumen von Termine oder Fristen eine Ausnahme bleiben. Heil wollte eigentlich weitgehend auf Sanktionen verzichten, die FDP hatte dagegen aber Widerstand geleistet. Die Bürgergeld-Pläne des Ministers sehen künftig auch mehr Anreize für Bezieher vor - unter anderem ist eine Weiterbildungsprämie geplant.
Mehr Vermögen bleibt unangetastet
Auch soll künftig mehr Vermögen unangetastet bleiben, vor allem in den ersten Jahren des Bezugs.
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