Niedersachsen. Niedersachsen könnte bald eine Katzenschutzverordnung bekommen, die eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen vorsieht. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wurde jetzt vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unverändert empfohlen. Die Entscheidung trifft der Landtag.
Laut den Haustierregistern Findefix und Tasso seien in Niedersachsen rund 575.000 Hauskatzen registriert, davon etwa 120.000 nicht kastriert. Zudem müsse man von bis zu 200.000 verwilderten Hauskatzen ausgehen. Dass Problem sei, dass sich die nicht kastrierten Freigänger-Katzen unkontrolliert vermehren könnten, heißt es im Antrag. Die Folge davon seien steigende Zahlen an verwahrlosten Katzen in Tierauffangstationen und Tierheimen. Private Tierhalterinnen und Tierhalter seien mit ungeplanten Jungtieren oft überfordert und würden diese ebenfalls im Tierheim abgeben, was mancherorts zur Überlastung führe.
Ein Problem für Wildvögel
Außerdem seien die streunenden Katzen und Freigängerkatzen in der freien Natur ein Problem für Wildvögel, besonders Bodenbrüter und deren zum Teil noch flugunfähige Jungtiere sowie für Reptilen. Aber auch die Katzen selbst würden häufig unter Krankheiten oder Parasiten leiden, seien zum Teil unterernährt oder verletzt und somit aus Sicht des Tierschutzes auf Hilfe angewiesen.
Ein weiteres Ziel der landesweiten Verordnung sei es, den bestehenden Flickenteppich von derzeit rund 170 Katzenschutzverordnungen, die in knapp 480 niedersächsischen Städten und Gemeinden Gültigkeit besitzen, zu vereinheitlichen. Da die Streuner-Problematik mit wenigen Ausnahmen in ganz Niedersachsen vergleichbar sei, solle hier eine möglichst einheitliche, landesweite Regelung getroffen werden. Ausnahmen aufgrund besonderer räumlicher oder örtlicher Gegebenheiten müssten hierbei definiert und ebenso berücksichtigt werden wie die möglicherweise beabsichtigte oder geplante Fortpflanzung der Tiere.
Kastration ist nicht billig
Gleichzeitig müsse dafür Sorge getragen werden, dass einzelne Tierhalter durch die geplante Umsetzung nicht vor unverhältnismäßige finanzielle Schwierigkeiten gestellt werden. Die Kosten für eine Kastration könnten sich, in Abhängigkeit vom Geschlecht und der gewählten Methode, nach der kürzlich aktualisierten Gebührenordnung der Tierärzte durchaus auf 100 bis 250 Euro belaufen. In komplizierteren Fällen könnten auch schon mal 300 Euro fällig werden. Hinzu kämen außerdem noch bis zu 50 Euro für die Registrierung.
Deshalb sollte im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten die Einrichtung eines Härtefallfonds für finanzschwache Halter geprüft werden, der für Tiere vorbehalten ist, die bei Einführung der Verordnung noch nicht kastriert beziehungsweise registriert sind. Es müsse sichergestellt sein, dass kein Tierhalter das eigene Haustier abgeben muss, weil er die Kosten für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung nicht eigenständig tragen kann, so SPD und Grüne.
Informationen und Appelle
Die Verabschiedung der Verordnung soll durch eine Informationskampagne begleitet und praktikable Übergangsfristen festgelegt werden. Da Katzen insbesondere für junge, noch flugunfähige Vögel eine Gefahr darstellten, solle über die Verordnung hinaus für dieses Thema sensibilisiert werden. In Niedersachsen werde daher, wie in anderen Ländern auch, über die Landestierschutzbeauftragte an Katzenhaltende appelliert, während der Brut- und Setzzeit keinen oder einen zeitlich begrenzten beziehungsweise begleiteten Auslauf zu ermöglichen, um eine Gefährdung der Jungvögel zu minimieren. Diese Initiative gelte es weiterzuführen und auszubauen sowie bei Bedarf um weitere Informationsangebote sinnvoll zu ergänzen.
mehr News aus der Region