"Keine Verwechslungsgefahr" - Jägermeister unterliegt vor Gericht

Das Wolfenbütteler Unternehmen hatte gegen ein Stuttgarter Start-up geklagt, dessen Agavenschnaps ein Fabelwesen auf dem Etikett hat, das eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Jägermeister-Hirsch hat.

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Laurin Lehmann (li.) und Sebastian Dresel freuen sich über das Urteil.
Laurin Lehmann (li.) und Sebastian Dresel freuen sich über das Urteil. | Foto: Selva Negra Spirits GmbH

Wolfenbüttel. Agavenschnaps oder Kräuterlikör? Fabelwesen oder Hubertus-Hirsch? Mit diesen Fragen musste sich jetzt das Landgericht Hamburg beschäftigen. In dem Rechtsstreit hieß es auch Start-up gegen Weltkonzern. In diesem Fall mit dem besseren Ende für den kleineren Kontrahenten, wie aus einer Pressemitteilung der Selva Negra Spirits GmbH hervorgeht.



Doch worum ging es genau? Im Oktober 2021 brachten die beiden Geschäftspartner Laurin Lehmann und Sebastian Dresel mit ihrem in Stuttgart beheimateten Start-up Unternehmen Selva Negra ihren Angaben nach Deutschlands erste Agavenspirituose auf den Markt. Hierfür sei im März 2021 vorausgehend auch die Illustration des Etiketts als Wort und Bildmarke beim Europäischen Markenamt angemeldet worden. Kurze Zeit später sei dann ein Widerspruch im Auftrag der Mast-Jägermeister SE erfolgt. Kurz danach dann auch die Klage vor Gericht. Der Vorwurf: Selva Negra nütze die Markenbekanntheit Jägermeisters für ihr Produkt aus.

Markenrechte verletzt?


Stein des Anstoßes: Das Etikett der Flaschen. Das darauf abgebildete Tier sei Jägermeister zu nahe an ihrem eigenen Wahrzeichen angelegt, dem Hirschkopf, genauer gesagt dem traditionellen Jagdsymbol, dem Hubertus-Hirsch. Das Wolfenbütteler Unternehmen sehe in dem Symbol des Start-ups hohe Zeichenähnlichkeit und Warenidentität. Man wollte deshalb zivilrechtliche Ansprüche wegen Markenrechtsverletzung geltend machen.

Selva Negra hielt dagegen, dass es sich bei ihrem Produkt nicht um einen Kräuterlikör, sondern um einen Agavenbrand im High-Premium-Bereich handele, der ein Vielfaches mehr als eine Flasche des Jägermeister-Produktes koste. Auch verwende man für seine Illustration ein Fabelwesen, welches die zwei Welten Mexiko und Schwarzwald thematisch zusammenführe. Der rote Bollenhut auf dem Kopf der Illustration und die Verzierungen im Stil des „Dias de los Muertos“ würden diesen Eindruck noch verstärken, so die Gründer. Zudem gebe es mehrere Beispiele von Spirituosen mit Tierköpfen und Geweihen. Die angesprochene Symbolik sei demnach keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal von Jägermeister.

Klage abgewiesen


Es folgte ein monatelanger Rechtsstreit, der im März 2023 mit folgendem Ergebnis durch die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vorerst beendet wurde: Klage abgewiesen. So führte das Gericht zu seinem Urteil weiter aus, dass eine Zeichenähnlichkeit nicht gegeben sei. Bei Selva Negra sei klar ersichtlich, dass es sich um ein Fabelwesen – eine Fusion aus Stier und Hirsch – handeln würde. Anders als bei Jägermeister handele es sich nicht um die naturgetreue Darstellung eines speziellen Tieres. Auch die Gestaltungen der Etiketten würden sich maßgeblich unterscheiden, so das Gericht. Es existiere somit keine Verwechslungsgefahr – weswegen auch keine daraus resultierenden Ansprüche bestehen könnten.

Endgültig ist das Urteil allerdings noch nicht. Jägermeister habe bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen, teilt Selva Negra mit.


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