Keine vorgezogenen Weihnachtsferien in Niedersachsen

Es bleibt dabei: Der 23. Dezember ist der erste Ferientag. Schüler können aber vom Unterricht befreit werden.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Anders als im Vorjahr gibt es diesmal keine vorgezogenen Weihnachtsferien. Das teilte Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Freitag in einer Pressekonferenz mit. Demnach bleibt es dabei, dass der letzte Schultag des Jahres der 22. Dezember ist. Es war vorgeschlagen worden, die Ferien bereits fast eine Woche vorher starten zu lassen.



Schon vor Wochen hatte der Landeselternrat vorzeitige Weihnachtsferien für Niedersachsens Schüler gefordert. Das Kultusministerium hielt eine Entscheidung zu dem Zeitpunkt für verfrüht. Nun hat man sich aber entschieden. Demnach bleibt es dabei, dass der 22. Dezember der letzte Schultag bleibt. Schülerinnen und Schüler können aber von der Präsenzpflicht befreit werden. Einen Appell, diese Option wahrzunehmen, gebe es in diesem Jahr aber nicht.

Eine Schulschließung sei ein starker Eingriff, so Tonne. Hierfür sehe man keine Grundlage. Die Impfquote der Lehrkräfte liege bei fast 100 Prozent, auch bei Schülern steige diese. Ansteckungen erfolgten eher im Privaten als im Schulgeschehen.
Die Regelungen im Überblick:
I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 - 07.01.2022:
Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21:
Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
III. Sicherheitswoche 10.01.2022 - 14.01.2022:
Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.
IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:
Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe - auch vollständig Geimpfte und Genesene - fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3-G-Regel.
V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:
Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


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