Kieferbruch: NO-Schläger steht erneut vor Gericht

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Der Angeklagte soll dem Opfer ohne erkennbaren Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Symbolfoto: regionalHeute.de
Der Angeklagte soll dem Opfer ohne erkennbaren Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Am Montag beginnt vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel der Prozess gegen einen Mann aus Braunschweig, der einer anderen Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, wodurch dieser einen doppelten Kieferbruch erlitten habe. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen bereits Vorbestraften aus der rechten Szene.


Wie Bettina Niemuth, Direktorin des Amtsgerichts Wolfenbüttel auf Anfrage berichtet, lautet die Anklage Körperverletzung. Der Angeklagte soll plötzlich und ohne ersichtlichen Grund zugeschlagen haben. Laut einer Pressemeldung des Braunschweiger Bündnisses gegen Rechts soll es sich bei dem Opfer um ein junges Gewerkschaftsmitglied handeln und sich der Vorfall bereits vor einem Jahr in Cramme ereignet haben.

Der Angeklagte ist den Gerichten kein Unbekannter. Im Dezember 2016 wurde der sogenannte NO-Schläger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unter anderem, weil er einen Schüler an der Neuen Oberschule schwer verletzt hatte. Bereits im Januar 2017 soll er in Erfurt im Rahmen einer Demonstration der Partei "Die Rechte" einem Polizisten ins Gesicht geschlagen haben. Ob es in diesem Fall eine Anklage gegeben habe, ist der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht bekannt. "Wenn es in Erfurt eine rechtskräftige Verurteilung gab und diese vor der hiesigen Tatzeit liegt, könnte dies strafschärfend sein", erklärt Erste Staatsanwältin Julia Meyer auf Anfrage von regionalHeute.de.

Zum zweiten Mal auf Bewährung


Im Juni 2017 soll der Angeklagte in Braunschweig-Lehndorf drei Personen mit Steinen beworfen haben. Auch hier wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. "Dadurch wurde die ältere Bewährungszeit nur verlängert, die Bewährung aber nicht widerrufen", so Julia Meyer. Ein Widerruf wäre nur erfolgt, wenn er wegen der Sache in Lehndorf zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden wäre. Sollte der Angeklagte in dem nun anstehenden Prozess rechtskräftig verurteilt werden, könnte dies zu einem Widerruf der Bewährung führen, so Meyer. Aber erst, wenn das neue Urteil rechtskräftig sei.

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