Klimaschützer scheitern vorm Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klimaschützer mit ihrem Versuch gescheitert, die Bundesländer stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch eine Aktivistin aus unserer Region hatte geklagt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klimaschützer mit ihrem Versuch gescheitert, die Bundesländer stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Erste Senat nahm gleich elf Verfassungsbeschwerden gar nicht zur Entscheidung an, die sich zum Teil gegen bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze und zum Teil gegen das Unterlassen einiger Landesgesetzgeber richteten. Auch in Niedersachsen.


Die Kläger wollten die Länder dazu bringen, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Das Gericht stellte zwar erneut fest, dass die Grundrechte davor schützten, dass die Treibhausgasminderungslast einseitig auf spätere Zeiträume verlagert wird; Beschwerdeführer müssten sich daher mit einer Verfassungsbeschwerde aber gegen Regelungen wenden, die festlegen, welche Gesamtmenge an CO2 in näherer Zukunft emittiert werden darf, "wenn die Regelungen eingriffsähnliche Vorwirkung für anschließende Zeiträume entfalten", wie es in der Entscheidung hieß. Bezogen auf die Bundesländer fehle es aber an Reduktionsmaßgaben, denen sich wenigstens grob landesspezifische CO2-Restbudgets entnehmen ließen. Geklagt hatten überwiegend Minderjährige und junge Erwachsene.


Sie machten geltend, ihre künftige Freiheit werde nicht hinreichend geschützt, weil enorme CO2-Reduktionslasten auf sie zukommen könnten, ohne dass die Landesgesetzgeber die erforderlichen Maßnahmen getroffen hätten, um die Belastung einzudämmen.

Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies äußerte sich wie folgt: "Das heutige Urteil ist für mich kein Grund, die Arbeit einzustellen, sondern es bestärkt mich trotzdem in dem, was ich vorher schon gesagt habe: Wir wollen das niedersächsische Klimagesetz noch in dieser Legislaturperiode novellieren und in allen Bereichen einen noch konsequenteren Weg gehen. Alles muss und kommt erneut auf den Prüfstand. Wir wollen bis spätestens 2045 klimaneutral sein und nicht erst 2050. Außerdem werden wir auch ein 65 Prozent-Reduktionsziel bis 2030 ins Klimagesetz schreiben und den Weg dorthin detaillierter beschreiben. Denn nur so wird der Erfolg der Bestrebungen wirklich überprüfbar und diejenigen überzeugen, die jetzt den Klageweg gegangen sind. Das wünsche ich mir sehr." Unter den Klägern war auch eine Fridays-For-Future-Aktivistin aus Gifhorn (regionalHeute.de berichtete). Diese hatte sich noch hohe Chancen auf Erfolg ausgerechnet.


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