Berlin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht im aktuellen Rückgang der Asylbewerberzahlen nur eine vorübergehende Entlastung und fordert die vollständige Befreiung der Kommunen von den Kosten für Unterbringung und Integration. "Die leichte Entspannung, die sich beim Migrationsgeschehen aktuell abzeichnet, gibt den Gemeinden, Städten und Landkreisen zwar ein wenig Luft, um sich zu sortieren und zu organisieren", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Uwe Zimmermann, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Letztlich handelt es sich aber nur um eine punktuelle Entlastung."
Die Kosten für Asylzuwanderung müssten deshalb komplett von Bund und Ländern getragen werden, forderte der Städte- und Gemeindebund: "Wenn es darum geht, die Kommunen zu entlasten, sollten wir nicht nur über die Entwicklung von Zuzugszahlen sprechen. Grundsätzlich ist von zentraler Bedeutung, dass die Städte und Gemeinden von den Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration vollständig entlastet werden", sagte Zimmermann dem RND. "Es handelt sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung dauerhaft nachkommen."
Vielfach werde unterschätzt, dass Integration ein langwieriger Prozess sei, fügte Zimmermann hinzu. "Bei einem quantitativ ausgereizten System - wie zum Teil in Kitas und Schulen - kann es erst dann langfristig zu einer Entspannung kommen, wenn der Zuzug sich dauerhaft und nicht nur temporär verringert", so der Verbandschef. Eine nachhaltige Entlastung werde "erst in einigen Jahren aufgrund der EU-Asylbeschlüsse zu erwarten sein, wenn die Grenzen der Europäischen Union stärker gesichert und die Asylverfahren außerhalb der EU schneller durchgeführt werden".
Laut Städte- und Gemeindebund habe sich die Bezahlkarte für Asylbewerber "dort, wo sie bereits eingesetzt wird, bewährt", so Zimmermann: "Wir sehen die Bezahlkarte als wichtigen Baustein, um Geldzahlungen an Schleuser oder Geldtransfers an die Familien zu verhindern und so mögliche Anreize für illegale Migration zu senken", sagte er dem RND.
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