Konkrete Pläne zum Ausbau der A39 - Doch es werden Klagen erwartet

Wie der Planungsstand des Ausbaus im Bereich unserer Region ist, teilt die Autobahn GmbH des Bundes mit.

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Die Zukunft der A39 ist derzeit noch etwas nebulös. Symbolbild
Die Zukunft der A39 ist derzeit noch etwas nebulös. Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Der geplante Ausbau der A39 von Wolfsburg bis Lüneburg ist mit einer Trassenlänge von rund 105 Kilometern nicht nur eines der größten noch umzusetzenden Autobahn-Neubauprojekte Deutschlands, er spaltet auch die Gemüter. Was von Wirtschaftsverbänden heiß ersehnt wird, wird von Umweltaktivisten verteufelt und beklagt. Wie die für die Durchführung verantwortliche Autobahn GmbH des Bundes auf Anfrage mitteilt, liegen konkrete Pläne schon vor. Doch bis zum ersten Spatenstich kann es noch dauern.



In den Bereich unserer Region fällt die geplante Strecke von Wittingen bis Wolfsburg mit einer Gesamtlänge von 32,3 Kilometern. Unterteilt ist diese in den Abschnitt 6 von Wittingen (B244) bis Ehra (L289) und Abschnitt 7 von Ehra (L289) bis Wolfsburg (B188). In diesem Bereich soll es vier Anschlussstellen, also Auf- und Abfahrten geben: Wittingen, Wittingen-Süd, Ehra und Weyhausen. Zudem ist die Tank- und Rastanlage Tappenbecker Moor geplant.

Möglicher Baubeginn Oktober 2024


Weiter sind die Planungen im 7. Planungsabschnitt. Hier bereite man sich intern auf einen möglichen Baubeginn im Oktober 2024 vor, teilt ein Sprecher der Autobahn GmbH mit. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Zurzeit würden letzte Fachgutachten (etwa zum Klimaschutz) zum laufenden Änderungs- und Ergänzungsverfahren finalisiert. Gleichzeitig würden bereits die Ingenieurbauwerke entworfen und Ausführungsplanungen erstellt. Auch würden ab dem Spätsommer 2023 eine archäologische Erkundung sowie geotechnische Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Amt für regionale Landesentwicklung und den Landwirten liefen intensive Abstimmung bezüglich der zu ändernden Wirtschaftswege und Beregnung.

Mit einer Beschussfassung für das Änderungs- und Ergänzungsverfahren sei frühestens Ende des zweiten, Anfang des dritten Quartal 2023 auszugehen. Derzeit würden Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet – erfahrungsgemäß könnte das Klageverfahren bestenfalls Ende 2024 abgeschlossen sein.

Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2025


Im Abschnitt nördlich von Ehra würden aktuell Fachgutachten, zum Beispiel schalltechnische Berechnung sowie zum Klimaschutzgesetz und zur Wasserrahmenrichtlinie, überarbeitet. Zum Nachweis, dass alle für den Straßenbau planungsrelevanten Tierarten betrachtet wurden, werde bis März 2023 im Untersuchungsbereich kartiert. Zur Beantragung eines Deckblattverfahrens im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahren würden derzeit „Deckblätter“ erstellt. Die Einleitung des Verfahren erfolge voraussichtlich im dritten Quartal 2023. Man erwarte den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2025 mit anschließender Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Derweil sind die geplanten Kosten für das Projekt erheblich gestiegen. Ging man für den 7. Planungsabschnitt im November 2013 noch von gut 155 Millionen Euro aus, waren es im September 2020 über 200 Millionen. Im 6. Planungsabschnitt stieg der Wert von knapp 146 Millionen Euro (2013) auf gut 190 Millionen im September 2018. Neuere Zahlen liegen hier nicht vor.

Verweis auf den Bundesverkehrswegeplan


Zum im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgehaltenen Beschluss, dass alle Autobahnprojekte noch einmal auf den Prüfstand sollen, äußert man sich seitens der Autobahn GmbH nicht konkret. Man verweist auf den Bundesverkehrswegeplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise auf den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH. Dieser stammt allerdings aus dem November 2020, als noch die Große Koalition im Bund regierte.


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