Berlin/Hannover. Am gestrigen Dienstag haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni geeinigt. Abstands- und Hygieneregeln sollen in jedem Fall bestehen bleiben. Dagegen haben die Länder die Möglichkeit, die Regeln individuell zu lockern. So bestünde die Möglichkeit, neben dem Treffen von zwei Haushalten auch die Zusammenkunft von insgesamt zehn Personen aus mehreren Haushalten zu erlauben. In Niedersachsen will man von dieser Option aber offenbar keinen Gebrauch machen.
"Niedersachsen behält sich vor, bei seiner auf zwei Haushalte beschränkten geltenden Regelung zu bleiben", heißt es in einer Protokollnotiz zur Übereinkunft von Bund und Ländern. In dieser heißt es: "Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben. Die Länder können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten." Bei uns bleibt es also vorerst bei letzterem.
"Den Menschen nicht hinterher spionieren"
Weiterhin gelte, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollten die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Zahl der Personen sollte entsprechend beschränkt werden. Wo die Möglichkeit bestehe, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko bestehe. Die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer solle gewährleistet sein. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch allerdings auch, dass es nicht darum gehen soll, den Menschen in ihren eigenen vier Wänden hinterher zu spionieren. Diese Regeln sollten den Menschen zur Orientierung dienen, was man tut und was man besser vermeidet.
Mehr Eigenverantwortung der Länder
Generell sollen die Länder weitgehend selbst über weitere Lockerungen entscheiden können, etwa in den Bereichen Schule, Kita, Gastronomie, Einzelhandel, Besuchsrecht in Pflegeeinrichtungen oder kleinere Veranstaltungen.
Auch die neue Verordnung sieht vor, dass dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordere, weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden sollen, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.
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