Kontrollen und Verbote: Rechte und Pflichten in der Waffenverbotszone

In Braunschweig, Wolfsburg und Goslar gelten in bestimmten Bereichen verschärfte Regeln. Doch wo genau liegen diese Zonen, und welche Befugnisse hat die Polizei dort wirklich?

von


Neben Wolfsburg und Braunschweig gibt es auch in Goslar eine Waffenverbotszone.
Neben Wolfsburg und Braunschweig gibt es auch in Goslar eine Waffenverbotszone. | Foto: Werner Heise

Region. Um Gewalt und Straftaten im öffentlichen Raum zu reduzieren, haben viele Städte bereits Waffenverbotszonen eingerichtet. Auch in unserer Region wurden diese besonderen Bereiche eingeführt - in den Städten Wolfsburg, Braunschweig und Goslar. Doch welche Rechte und Pflichten gelten dort eigentlich – sowohl für die Bevölkerung als auch für die Polizei?



Waffenverbotszonen sind klar abgegrenzte Gebiete, in denen das Mitführen bestimmter Waffen und gefährlicher Gegenstände verboten ist. Dazu zählen neben Waffen nach dem Waffengesetz auch Messer ab einer bestimmten Klingenlänge, Hieb- und Stoßwaffen, Reizstoffsprühgeräte sowie Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Art der Benutzung geeignet sind, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Polizei darf auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren


Die Einrichtung einer Waffenverbotszone eröffnet der Polizei erweiterte Befugnisse. Thorsten Ehlers, Sprecher der Polizei Goslar, erklärte im Gespräch mit regionalHeute.de, dass die Maßnahme in erster Linie eine Präventivmaßnahme sei. Zugleich verschaffe die Zone der Polizei die Möglichkeit, Personen innerhalb des festgelegten Bereichs auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Wer sich in einer Waffenverbotszone aufhält, muss damit rechnen, von der Polizei überprüft zu werden. Die Beamten dürfen Taschen, Rucksäcke oder Kleidungsstücke kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Gegenstände mitgeführt werden. Diese Maßnahmen dürfen sich ausschließlich auf den Zweck der Zone beziehen und sind auf den Nachweis verbotener Gegenstände begrenzt.

Verstoß kann teuer werden


Stellt die Polizei einen verbotenen Gegenstand fest, darf dieser sichergestellt oder beschlagnahmt werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Identität der betroffenen Person festgestellt werden, wobei die Angabe der Personalien verpflichtend ist. Ein Verstoß gegen das Mitführverbot gilt als Ordnungswidrigkeit. In Braunschweig hat die Stadtverwaltung für die dortige Waffenverbotszone mitgeteilt, dass Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können; die konkrete Höhe wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgelegt. In Goslar und Wolfsburg kann der Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hier sind Waffen absolut tabu


In Braunschweig umfasst die Waffenverbotszone größere Bereiche der Innenstadt. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Friedrich-Wilhelm-Straße, die Wallstraße einschließlich des Parkhauses, den Friedrich-Wilhelm-Platz, die Bruchstraße, die Straße Am Wassertor sowie die Leopoldstraße. Das Verbot gilt täglich zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

In Wolfsburg ist die Zone im Bereich des sogenannten Nordkopfes eingerichtet. Sie betrifft den stark frequentierten Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Zentralen Omnibusbahnhof und die angrenzenden Flächen. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2025.

In Goslar besteht die Waffenverbotszone seit Juni vergangenen Jahres im Umfeld des Hauptbahnhofs. Sie gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bahnhofsgebäudes und erstreckt sich zudem auf umliegende Straßen und Plätze, darunter die Klubgartenstraße, der Lindenplan, die Mittelstraße, Teile der Astfelder Straße und der Von-Garßen-Straße, die Hildesheimer Straße sowie der Vititorwall.

Es gibt Ausnahmen


Trotz der Verbote gelten in allen drei Städten ähnliche Ausnahmen, um den Alltag und das Berufsleben nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Grundsätzlich befreit sind Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie Personal im Geld- und Werttransport. Auch Handwerker, Lieferdienste und Gewerbetreibende dürfen Messer oder Werkzeuge mitführen, sofern diese für die unmittelbare Ausübung ihres Berufs im Verbotsgebiet erforderlich sind. In der Gastronomie bleibt die Nutzung von Messern zur Bewirtung ebenfalls gestattet.

Für Privatpersonen ist das Mitführen verbotener Gegenstände dann zulässig, wenn diese in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen so verstaut sind, dass ein unmittelbarer Zugriff verhindert wird. Dies ermöglicht Anwohnern beispielsweise den gesicherten Transport von Einkäufen nach Hause. In Goslar muss dies durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden.