Kritik an ARD-Gehältern: Mehr Geld als der Bundeskanzler

Es geht um die Gebühren der Bürger: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) fordert einen Gehaltsdeckel beim Spitzenpersonal der Öffentlich-Rechtlichen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Aktuell gibt es wieder scharfe Kritik am Rundfunkverbund ARD. So äußerte sich zuletzt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über die hohen Gehälter der ARD-Intendanten. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte er: "An der Spitze der Öffentlich-Rechtlichen wird teilweise enorm verdient". Er zog einen drastischen Vergleich zur Politik: "kein Intendant sollte mehr verdienen als der Bundeskanzler".



Tatsächlich fallen die Gehälter für Intendanten in den Landesrundfunkanstalten der ARD sehr hoch aus. Während übrige Mitarbeiter des Rundfunkverbundes nach Tarif bezahlt werden, wird über die außertarifliche Vergütung der Intendanten von den Aufsichtsgremien der jeweiligen Rundfunkanstalt entschieden. Geld, welches durch die Gebühren also von den Bürgern gezahlt wird.

So viel verdienen die Intendanten


Dies führt dazu, dass die Intendanten über ein sattes Jahreseinkommen von 245.000 (SR) bis 413.000 Euro (WDR) verfügen können. Im Vergleich dazu: Bundeskanzler Olaf Scholz erhält für seine Tätigkeit rund 30.000 Euro monatlich, also um die 360.000 Euro im Jahr - weniger als die Intendanten des SWR und WDR.

Die ARD rechtfertigt die hohen Gehälter mit der großen Verantwortung, die die Intendanten tragen würden: "Wer eine der Landesrundfunkanstalten der ARD leitet, trägt sehr viel Verantwortung: für das Programm, für bis zu 4.000 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und teilweise mehrere Standorte im Sendegebiet sowie im Ausland."

Gehaltsdeckel für Rundfunk-Spitze


Lindner forderte nun, dass man mit dem Geld der Gebührenzahler sparsamer umgehe. Eine Reform sei hier nötig und das Geld solle fairer verteilt werden: "Insgesamt sollten die Chefetagen und Verwaltungen schlanker werden, um stattdessen die Redakteure angemessen zu bezahlen, die die Inhalte machen." Er schlug einen Gehaltsdeckel für das Spitzenpersonal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.


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