Kritik an nächtlicher Beleuchtung des Kanzleramts

Trotz des Verbots, öffentliche "Nichtwohngebäude und Baudenkmäler" nachts anzustrahlen, gehen mit Anbruch der Dunkelheit rund um das Bundeskanzleramt in Berlin die Außenscheinwerfer an.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Trotz des Verbots, öffentliche "Nichtwohngebäude und Baudenkmäler" nachts anzustrahlen, gehen mit Anbruch der Dunkelheit rund um das Bundeskanzleramt in Berlin die Außenscheinwerfer an. Zum Verstoß gegen die Verordnung der eigenen Regierung erklärte das Kanzleramt, die Außen- und Innenbeleuchtung des Gebäudes werde in den Nachtstunden "reduziert", wie die "Welt am Sonntag" berichtet.


Auf die vollständige Abschaltung habe man aus "Gründen der Sicherheit, insbesondere der Verkehrssicherheit" verzichtet. Christian Leye, wirtschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, hält das für vorgeschoben: "Erlauben Sie mir die Frage: Haben die wirklich Angst, dass ein Pkw-Fahrer das Bundeskanzleramt übersieht und da reinfährt? Das müsste man mir zumindest mal ernsthaft erläutern." Das ganze schmecke nach Doppelstandards, so Leye in der "Welt am Sonntag". Hinzu kommt, dass weite Teile des Berliner Regierungsviertels am Spreebogen für den Autoverkehr ohnehin gesperrt sind.

Auch der Unionsabgeordnete Carsten Müller sieht die nächtliche Beleuchtung kritisch: "Es gehört dazu, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen." Als leuchtendes Vorbild für Sparsamkeit kann das Bundeskanzleramt zwar nicht dienen. Eine Sprecherin betont aber den guten Willen, sich an die Energiesparverordnung zu halten. Hier seien der "energetisch optimierte Betrieb der haustechnischen Anlagen" zu nennen sowie eine auf 19 Grad gesenkte Raumtemperatur in den Büros und den Besprechungsräumen.

Zudem sei die Innenbeleuchtung tageslichtabhängig und zeitgesteuert geschaltet.


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