Kultusminister bestätigt: "Digitale Endgeräte werden auch nach Corona noch benutzt"

Damit antwortet der Minister auf die dringliche Anfrage der AfD-Fraktion.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag hatte eine dringliche Anfrage gestellt, für welchen Zeitraum die Beschaffung von digitalen Endgeräten für sozial benachteiligte Schüler gelte, mit dem Verdacht, dass diese Anschaffungen nur für die Corona-Krise bestimmt seien. Darauf antwortete der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einer gestrigen Rede im Landtag.


"Die Corona-Pandemie hat uns vor besondere Herausforderungen gestellt und gleichzeitig sehr deutlich die Möglichkeiten und Chancen des Lernens mit digitalen Medien vor Augen geführt. Vielen Schulen ist es gelungen, mit Engagement und Initiative die infektionsbedingten Unterrichtsausfälle durch digitale Lösungen ein gutes Stück weit zu kompensieren und das Lernen sowie den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuerhalten.

Ein gleichwertiger Ersatz für realen Unterricht war der "digitale Unterricht" aber nie und wird es auch niemals sein können! Deshalb ist ein oberstes Ziel der Landesregierung, so viel "regulären Unterricht" zu ermöglichen, wie dies aufgrund des Infektionsgeschehens verantwortbar zugelassen werden kann.

Sollte das Infektionsgeschehen jedoch dazu führen, dass Schule coronabedingt nur eingeschränkt stattfinden kann und auf digitale Lösungen ausgewichen werden muss, so haben wir dafür zu sorgen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an "digitalem Unterricht" teilhaben können und keine Nachteile dadurch erleiden, dass sie oder ihre Eltern über kein hinreichendes digitales Endgerät verfügen.

"Landesregierung unterstützt digitalen Unterricht"


Die Landesregierung hat deshalb bereits zu Beginn der Schulschließungen im März Weichen gestellt, damit digital unterstützter Unterricht für alle Schulen und alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden kann.

Erstens wurde die niedersächsische Bildungscloud für Schulen ohne digitales Kommunikationssystem als sichere Landeslösung kostenlos den Schulen angeboten. Inzwischen sind über 1.000 Schulen online; weitere 600 werden voraussichtlich in den nächsten Wochen hinzukommen.

Zweitens haben wir dafür gesorgt, dass Schulträger aus den Mitteln des DigitalPakts, die ihnen seit August 2019 zur Verfügung stehen, kurzfristig und vereinfacht mobile Endgeräte anschaffen konnten. Hierzu wurde mit dem Bund vereinbart, dass während der Schulschließungen die restriktiven Förderbedingungen erleichtert werden.

Die WLAN-Ausleuchtung des Schulgebäudes, die vorher zwingende Voraussetzung für die Beschaffung von mobilen Endgeräten war, kann coronabedingt nun auch im Nachhinein hergestellt werden. Dies gab den Trägern neue Spielräume, die sie nutzen konnten, um ihren Schülerinnen und Schülern Leihgeräte zur Verfügung stellen.

Geräte kommen als Gerätepool zurück in die Schulen


Die Schulträger stellen den Schulen aus einem ihnen zugewiesenen Budget mobile Endgeräte bereit, die diese bedürftigen Schülerinnen und Schüler leihweise zur Verfügung stellen - möglichst unbürokratisch, nach tatsächlichem Bedarf aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort, die jeweils am besten wissen, welche Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen.

Nach der Corona-Pandemie können die Geräte in die Schule zurückkommen und dort langfristig und nachhaltig - zum Beispiel als Gerätepool - weiter verwendet werden", so Tonne in seiner Rede.


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