Region. In Niedersachsen sollen auch in diesem Jahr Weihnachtsmärkte stattfinden können. Darauf haben sich das Niedersächsische Sozial- und Wirtschaftsministerium, die Schaustellerverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am gestrigen Dienstag in Hannover geeinigt. Abstriche werde es dennoch geben müssen. So soll beispielsweise der Ausschank von Alkohol ab spätestens 22 Uhr eingeschränkt werden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) hervor.
Es bestehe ein breiter Grundkonsens darüber, dass Weihnachtsmärkte stattfinden können, solange es aufgrund der Infektionszahlen verantwortbar ist. Darüber entscheiden sollen letztendlich die Kommunen vor Ort in eigener Verantwortung. Ebenso obliege ihnen die Entscheidung darüber, wie die Vorgaben jeweils umgesetzt werden können.
Keine Einzäunung, aber weniger Alkohol
Damit Weihnachtsmärkte sich immerhin am Format der Vorjahre orientieren können, soll die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst werden, um einen entsprechenden Rahmen zu schaffen. Ein Konsens habe auch darin bestanden, eine Einzäunung der Weihnachtsmärkte nicht generell verpflichtend vorzuschreiben. Allerdings soll der Alkoholkonsum spätestens ab 22 Uhr eingeschränkt werden. "In einer Arbeitsgruppe wird nun ein Rahmenhygienekonzept bis Mitte Oktober 2020 auf der Grundlage bereits bestehender Konzepte und Erkenntnisse erarbeitet", so ein Sprecher des NSGB zu den weiteren Schritten.
Die Planung eines Weihnachtsmarktes in Corona-Zeiten hatte schon im Wirtschaftsausschuss in Braunschweig für heftige Debatten gesorgt. Auch dort waren eine Einzäunung des Weihnachtsmarktes und Eintrittskarten zur Steuerung des Zuflusses ein großes Thema. Die Idee, den Alkoholkonsum einzuschränken wurde in Braunschweig zwar eher belächelt - Die beteiligten Akteure in Hannover wollen dieses Instrument offenbar jedoch einführen.
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