Landessynode beschließt Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Das Gesetz regelt unter anderem die enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay/regionalHeute.de

Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode hat am heutigen Freitag ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Wie die Landeskirche Braunschweig in einer Pressemitteilung erklärt, soll das Gesetz dazu beitragen, dass insbesondere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in der Kirche noch besser davor geschützt werden, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden. Außerdem regelt es das Vorgehen, wenn Fälle sexualisierter Gewalt auftreten und wie Opfern geholfen werden kann.


Landesbischof Dr. Christoph Meyns, der auch Sprecher des EKD-Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist, betonte vor der Landessynode: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel.“ Deswegen, so die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Kathrin Klooth (Wolfenbüttel), regele das Gesetz unter anderem die enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Keine Tat dürfe verschleiert und kein Täter dürfe geschützt werden.


Auch Fälle in der Region


Der Landesbischof wies darauf hin, dass es bundesweit in der evangelischen Kirche 942 Fälle gebe, die von den Anerkennungskommissionen der Landeskirchen bearbeitet worden seien. Zwei Drittel davon beträfen ehemalige Heimkinder aus den 1950er bis 1970er Jahren. In Niedersachsen sei bisher über 139 Anträge entschieden worden; davon 127 aus dem Bereich der Landeskirche Hannovers, fünf aus dem Bereich der Kirche in Oldenburg und sieben aus dem Bereich der Landeskirche Braunschweig.

Davon bezögen sich 121 Anträge auf ehemalige Heimkinder (Hannover: 115, Oldenburg: 2, Braunschweig: 4). 18 Anträge beträfen den Bereich der Kirchengemeinden (Hannover: 14, Oldenburg: 1, Braunschweig: 3). Als Täter seien sechs Pfarrer, zwei Pfarrverwalter, jeweils zwei Jugenddiakone und Kirchenmusiker, sowie jeweils ein Küster, Kirchenvorsteher und ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter identifiziert worden.


Der Landesbischof betonte, er erwarte, dass die Leitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeitenden in der Kirche ihrer Verantwortung mit Blick auf das Thema gerecht werden. Es sei wichtig, dass alle in eine Haltung hineinfinden, die „Machtausübung, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt nicht tabuisiert“.


Einheitliche Regelung ist das Ziel


Oberlandeskirchenrat Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung, erläuterte, dass das Gesetz in der Landeskirche Braunschweig eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) umsetze, die der Rat der EKD beschlossen hat. Ziel sei eine bundesweit einheitliche Regelung. Goos betonte, das Gesetz folge dem kirchlichen Auftrag, jedes Leben zu schützen. Der Mensch verdanke sich der vorbehaltlosen Anerkennung durch Gott, die zur wechselseitigen Anerkennung der Menschen untereinander verpflichte.

Pfarrerin Annemarie Pultke (Goslar), Ansprechperson in der Landeskirche für Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, erklärte vor der Landessynode, sexueller Missbrauch sei stets ein Angriff auf die ganze Person. Er richte sich auch gegen das Gottvertrauen und den Glauben der Betroffenen. Deswegen müssten Mitarbeitende in der Kirche sensibel sein, Grenzen zu achten und stark, um ausreichend konfliktfähig zu sein.


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