Landtagsabgeordnete fordern mehr Radwege




Wolfenbüttel. Die beiden Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP) fordern weiter mit Nachdruck mehr Radwege im Landkreis Wolfenbüttel und die Beendigung der Benachteiligung des Braunschweiger Landes.

Statt einer sehr langen und umfassenden Anfrage haben sich die Abgeordneten nun für sechs Einzelanfragen entschieden, was, so die Abgeordneten, die Wahrscheinlichkeit einer detaillierten und aussagekräftigen Antwort zu den einzelnen Radwegeprojekten deutlich erhöht. Neben der allgemeinen Thematik der Benachteiligung des Braunschweiger Landes beim Radwegebau in Niedersachsen werden folgende Radwegeprojekte konkret benannt, die bereits seit Jahren auf Realisierung warten: Es geht um den Stand beim Radweg zwischen Heiningen und Werlaburgdorf an der Landesstraße 615, den Stand beim Radweg zwischen Salzdahlum und Mascherode an der Landesstraße 630, den Stand beim Radweg zwischen Cremlingen und Hordorf an der Landesstraße 635, den Stand beim Radweg zwischen Lucklum und Evessen an der Landesstraße 625, den Stand beim Radweg zwischen Heere und Sehlde an der Landesstraße 496. Die Abgeordneten. die schon seit längerer Zeit intensiv am Thema Radwege arbeiten, erhoffen sich baldige Informationen zu den einzelnen Projekten und werden über die Antworten der Landesregierung ausführlich informieren.

Die Anfragen im Wortlaut:


Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) und Björn Försterling (FDP)

Radwegebau an Landesstraßen in Niedersachsen

Die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung von Landesstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen sind ausweislich des Radwegekonzeptes 2012 des Landes Niedersachsen, erarbeitet von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, offensichtlich. Geschäftsbereichen der Landesbehörde im Norden und Nordwesten des Landes mit Ausstattungsgraden von 70 % und mehr (Aurich, Oldenburg, Stade, Verden) und in der Spitze von 94 % (Lingen) stehen Geschäftsbereiche im Süden und Südosten des Landes mit Ausstattungsgraden von knapp über 30 % (Hameln, Wolfenbüttel) bis unter 20 % (Gandersheim, Goslar) gegenüber.

Der Landkreis Wolfenbüttel hat intensiv an der Vorarbeit zum Radwegekonzept 2012 durch die einzelnen Geschäftsbereiche der Landesbehörde mitgewirkt um dieses Ungleichgewicht auf seinem Gebiet zu beseitigen und insgesamt vier Radwegeneubaumaßnahmen im vordringlichen Bedarf unterbringen können. Zwei dieser Maßnahmen befinden sich im Geschäftsbereich Goslar und zwei im Geschäftsbereich Wolfenbüttel. In seinem eigenen Radverkehrskonzept hat der Landkreis Wolfenbüttel darüber hinaus noch drei weitere Maßnahmen an Landesstraßen als vordringlich klassifiziert.

Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erfolgte in der Vergangenheit die Verteilung der für den Bau von Radwegen an Landesstraßen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die jeweiligen Geschäftsbereiche der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, so dass das vorhandene Ungleichgewicht überhaupt entstehen konnte?

  2. Wie gedenkt das Land vorzugehen, um die regionalen Ungleichgewichte bei der Ausstattung von Landesstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen zu beheben?

  3. Beabsichtigt die Landesregierung z. B. eine Umverteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von den nach wie vor deutlich begünstigten Geschäftsbereichen im Norden und Nordwesten des Landes auf die im Südosten und wie könnte dies forciert werden?

  4. Gibt es außer dem Alphabet und der Nummerierung noch andere Kriterien zur Priorisierung einzelner Maßnahmen der jeweiligen Geschäftsbereiche untereinander und, wenn ja, welche?


Radweg Lucklum - Evessen an der L 625

Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Eine Vereinbarung zwischen dem Geschäftsbereich Wolfenbüttel und den Gemeinden Evessen und Erkerode liegt noch nicht vor. Dennoch laufen die Planungen durch den Landkreis, so dass gegen Ende diesen / Anfang nächsten Jahres mit Baurecht in Form eines Planfeststellungsverzichts gerechnet werden kann. Gemäß einem uns vorliegenden Vereinbarungsvorentwurf des Geschäftsbereiches Wolfenbüttel sollen die betroffenen Gemeinden Evessen und Erkerode jeweils zur Hälfte die Planungs- und Grunderwerbskosten sowie jeweils zu einem Viertel die Baukosten tragen.

Überdies hat im 1. Halbjahr 2014 ein schriftlicher Meinungsaustausch sowohl zwischen der Gemeinde Evessen und dem Minister wie auch zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Minister stattgefunden. Im Rahmen dieses Briefwechsels ist seitens des Ministeriums mitgeteilt worden, dass „…der Radweg an 9. Stelle im vordringlichen Bedarf des Radwegekonzeptes steht. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage und der bereits für 2015 planungsrechtlich gesicherten Projekte kann eine bauliche Realisierung in 2015 nicht in Aussicht gestellt werden.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen?

  2. Hält die Landesregierung die sich aus dem Vereinbarungsentwurf ergebende beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landesstraße und damit um eine ureigene Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht?

  3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Lucklum  und Evessen an der L 625 zu forcieren?


Radweg Salzdahlum - Mascherode an der L 630

Der Landkreis Wolfenbüttel, die Stadt Braunschweig und die Stadt Wolfenbüttel haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Für diesen Radweg liegt eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen sowie den beteiligten Kommunen Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfenbüttel und Stadt Braunschweig vor, nach der der Landkreis Wolfenbüttel die Planungskosten und die beiden Städte den erforderlichen Grunderwerb sowie die Hälfte der Baukosten übernehmen. Das Land trägt die andere Hälfte der Baukosten. Im 4. Quartal dieses Jahres soll ein Verfahren zum Verzicht auf Planfeststellung eingeleitet werden, so dass im Sommer 2015 Baurecht zu erwarten ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen?

  2. Hält die Landesregierung die beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landesstraße und damit um eine ureigene Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht?

  3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Salzdahlum und Mascherode an der L 630 zu forcieren?


Radweg Heiningen - Werlaburgdorf an der L 615

Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Für den Radweg zwischen Heiningen und Werlaburgdorf liegt eine Vereinbarung vor, nach der das Land die Baukosten, der Landkreis die Planungskosten und die beteiligten Gemeinden die Grunderwerbskosten übernehmen. Baurecht liegt in Form eines Beschlusses zum Verzicht auf Planfeststellung seit dem 04.12.2012 vor. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen?

  2. Hält die Landesregierung die beabsichtigte Kostenteilung angesichts der damit verbundenen Belastungen für die kommunalen Haushalte sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen Radweg an einer Landesstraße und damit um eine ureigene Aufgabe des Landes Niedersachsen handelt, für sachgerecht?

  3. Aus welchem Grund erfolgte seitens der Straßenbauverwaltung bislang keine Mittelfreigabe mit der Folge, dass der Landkreis seinen aus § 2 Absatz 2 der Vereinbarung resultierenden bauvorbereitenden Verpflichtungen wie Ausschreibung und Vergabe bislang nicht nachkommen konnte?

  4. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Heiningen und Werlaburgdorf an der L 615 zu forcieren?


Radweg Heere - Sehlde an der L 496

Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Für den Radweg sind noch keine vorbereitenden Schritte unternommen worden. Der Landkreis und die betroffenen Gemeinden (Samtgemeinde Baddeckenstedt, Gemeinden Heere und Sehlde) sehen das Land Niedersachsen für die komplette Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahme in der Pflicht.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen?

  2. Wann wird die Landesregierung gegenüber den Kommunen verbindliche Aussagen bezüglich der zeitlichen Planungen machen?

  3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radwegs zwischen Heere und Sehlde an der L 496 zu forcieren?


Radweg Cremlingen - Hordorf an der L 635

Der Landkreis Wolfenbüttel und die kreisangehörigen Gemeinden haben mehrfach sowohl gegenüber den beiden zuständigen Geschäftsbereichen wie auch gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Vorbereitung in Form von Grunderwerb und / oder Planungsleistungen erklärt, um die aus ihrer Sicht besonders dringlichen Maßnahmen auch in zeitlicher Hinsicht voranzutreiben.

Für den Radweg sind noch keine vorbereitenden Schritte unternommen worden. Diese Maßnahme ist im vordringlichen Bedarf des Radwegekonzeptes 2012 folglich nicht enthalten. Wegen der sehr geraden Streckenführung, der damit verbundenen oft überhöhten Kfz-Geschwindigkeiten und der Topografie besteht eine höhere Unfallgefahr. Aus diesem Grunde wird die Anbindung der Ortschaft Hordorf an das Grundzentrum Cremlingen mit Verwaltungssitz und Einkaufsmöglichkeiten jedoch seitens des Landkreises Wolfenbüttel und insbesondere der Gemeinde Cremlingen für überaus dringlich gehalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer baulichen Realisierung des Radwegs zu rechnen?

  2. Wann wird die Landesregierung gegenüber den Kommunen verbindliche Aussagen bezüglich der zeitlichen Planungen machen?

  3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die bauliche Realisierung des Radweges zwischen Cremlingen und Hordorf an der L 635 zu forcieren?



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