Leser diskutieren über Aufsichtspflicht in Pflegeeinrichtungen

Die Leserschaft von regionalHeute.de spaltet sich bei dem Thema, wer in Pflege- und Altenheimen die Aufsichtspflicht hat, in zwei Lager.

von


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Die Berichterstattung zur Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn Senioren aus Pflegeeinrichtungen verschwinden, sorgte unter den Lesern für teils hitzige Diskussionen. Und es gab zahlreiche Vorschläge, wie man für mehr Sicherheit sorgen kann, ohne die Bewohner wegzusperren.



Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die nicht in einer geschlossenen Abteilung untergebracht sind oder für die kein richterlicher Beschluss vorliegt, der besagt, dass sie sich aufgrund von Erkrankungen nicht frei und selbstständig bewegen dürfen, können ein Seniorenheim verlassen, wann immer sie möchten. Auch wenn sie zuweilen leicht verwirrt oder demenz sind.

Sicherheit oder Freiheit?


Die Leserschaft von regionalHeute.de spaltet sich bei dem Thema in zwei Lager. Einerseits sehen sie die Verantwortung und auch die Aufsichtspflicht klar bei den Einrichtungen, halten Regelungen und Aussagen für willkommene Ausreden, um sich aus der Pflicht zu nehmen. Manch einer mag nicht glauben, dass es per Gesetz verboten ist, die Einrichtung abzusperren und Bewohner somit wegzusperren.

"Der, dem die Aufsichtspflicht übertragen wurde, ähnlich wie bei Kindern!"

- Ein Leser



Andererseits herrscht Verständnis für die Einrichtungen und die dort Beschäftigten und dafür, dass sich an Gesetze gehalten werden muss. Es scheint so, als würden sich hier vor allem Leser zu Wort melden, die aus der Pflege kommen. So schreibt eine Leserin: "Bewohner dürfen sich in einer offenen Einrichtung frei bewegen, sprich sie dürfen kommen und gehen wie sie es wünschen da sie dort nicht weggesperrt sind. Klar, ist es nicht optimal, wenn Menschen mit Handicap verschwinden. Macht man abends die Türen dicht, kommt die Frage nach dem warum, sie sind doch keine geschlossene Einrichtung. Also wie soll man es als offene Einrichtung handhaben?"


"Meiner Meinung nach sind sie für sich selbst verantwortlich. Man darf nicht zuschließen."

- Eine Leserin



Auch Rufe nach mehr Personal mit entsprechender Ausbildung und Vergütung wurde gefordert. Doch auch das kann am Ende nicht die Lösung sein, ist man sich oft recht einig. "Dieses Problem könnte gelöst werden, wenn man Personal vernünftig bezahlen würde unter akzeptabler Arbeitszeiten. Das heißt mehr, besser bezahltes Personal", meint eine Leserin und erntet Zustimmung.

"Es braucht ganz dringend gut ausgebildetes, gut bezahltes Personal. Allerdings würde es dieses spezielle Problem nicht lösen! Die Pflegekraft könnte auch den ganzen Tag neben dem Bewohner herlaufen, sie dürfte ihn nicht daran hindern rauszugehen und zu tun, was immer er möchte!!

- Eine Leserin



Ist ein Pförtner die Lösung?


Wenn ein Zusperren der Türen rechtlich nicht zulässig ist, weil es den Tatbestand einer Freiheitsberaubung erfüllen würde, aber auch für die Sicherheit von Menschen aus nicht geschlossenen Bereichen gesorgt werden muss, was bleibt da noch? Häufig schlugen unsere Leser vor, Sicherheitspersonal an den Ein- und Ausgängen zu positionieren - sogar eine Art Pförtner einzusetzen. Diese dürften zwar ebenso wenig einen Bewohner am Gehen hindern, aber zumindest würde eine gewisse Kontrolle herrschen und ein Eingreifen möglich machen, sind sich einige Leser sicher. Auch eine Art Klingel an der Tür, die Alarm schlägt, wenn sich die Tür nach einer bestimmten Uhr am Abend öffnet, wird von den Lesern vorgeschlagen. Sollte es so einfach sein?


mehr News aus der Region