Letzte Frist läuft ab: Rattengift darf nur noch kurze Zeit genutzt werden

Kaufen dürfen Privatpersonen die tödlichen Köder schon seit einiger Zeit nicht mehr. Doch nun endet auch die Anwendungsfrist.

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Region. Wie schon mehrfach berichtet, hat sich in diesem Jahr beim Thema Rattenbekämpfung etwas Grundlegendes geändert. Seit Ende April dürfen Privatpersonen kein Rattengift mehr kaufen. In zwei Wochen steht ein weiterer wichtiger Stichtag an: Nur noch bis zum 22. Oktober können Bürger ihre Altbestände verwenden. Darauf macht Rainer Lang vom Portal SchädlingsLotse aufmerksam.



Die bis April verkauften Rattengifte sind sogenannte Antikoagulanzien, das heißt blutgerinnungshemmende Wirkstoffe. Die Ratte frisst den Köder mehrere Tage lang und verblutet innerlich. Doch natürlich kann der Köder auch von anderen Tieren gefressen werden beziehungsweise die angeschlagene Ratte wird zur leichten Beute. "Wer sie frisst, ob Katze, Hund, Bussard oder Eule, nimmt das Gift mit auf", erläutert Rainer Lang.

Resistenzen entwickeln sich


Dies ist aber nur ein Grund dafür, dass Rattengift nur noch von Profis angewendet werden darf. So könnten Ratten kleinere Mengen des Giftstoffes überleben und Resistenzen entwickeln, was den professionellen Schädlingsbekämpfern die Arbeit erschweren würde. Deshalb ist auch die Dauerbeköderung ohne festgestellten Befall seit dem 1. Juli 2026 verboten, und zwar für alle - auch für die Kammerjäger, berichtet der SchädlingsLotse.

Also ist in zwei Wochen endgültig Schluss mit Rattengift. Doch was machen Privatleute dann, wenn es Probleme mit Ratten auf dem eigenen Grundstück gibt? Mehrere Kommunen aus unserer Region haben vermehrt darauf hingewiesen, dass Vorbeugung der beste Schutz ist. Das heißt, den Tieren nicht unnötig Futter anbieten. Dazu gehört ein sorgsamer Umgang mit Lebensmittelresten, aber auch beim Füttern von Wildvögeln im eigenen Garten ist einiges zu beachten.

Was bleibt?


Wer die Ratten direkt bekämpfen will, dem bleiben Schlagfallen oder Lebendfallen. Der Nachteil: Auch hier können sich andere Tiere hineinverirren. Und bei der Lebendfalle bleibt die Frage: Was tun mit dem gefangenen Tier? Bei größeren Problemen bleibt nur noch die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers. Doch das ist mit Kosten von mehreren hundert Euro verbunden.

Wohin mit dem Rest?


Eine andere Frage stellt sich denjenigen, die noch Rattengift zuhause haben, dies aber nicht bis zum 22. Oktober aufbrauchen können oder wollen. Wohin mit den Resten? Auch hier hat Rainer Lang eine Antwort: „Was übrig bleibt, gehört nicht in den Hausmüll. Rattengift ist Schadstoff und wird beim Schadstoffmobil oder an der Sammelstelle abgegeben, gut verschlossen und am besten in der Originalpackung mit Etikett. Umfüllen am Sammelfahrzeug ist nicht erlaubt." Die Details findet man auf den Internetseiten der Abfallbetriebe der jeweiligen Landkreise und Städte.

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