Lindner verteidigt Wehretat

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat den geplanten Wehretat gegen Kritik verteidigt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat den geplanten Wehretat gegen Kritik verteidigt. Die Erhöhung des Verteidigungsetats um einen "signifikanten zweistelligen Milliardenbetrag" sei eine "historische Herausforderung" für die Jahre ab 2028, für die man schon jetzt Vorsorge treffen müsse, sagte Lindner der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe).


Für neue strukturelle und unbefristete Mehrausgaben gebe es daher keinen Raum. "Auch bei aktuellen Debatten habe ich bereits das Jahr 2028 im Blick", sagte der Finanzminister. Derzeit besteht etwa Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auf Mehrausgaben für die sogenannte "Kindergrundsicherung". Politiker der Opposition und Verteidigungsexperten monieren, dass die Finanzplanung bis 2027 sogar eine Minderung des Wehretats vorsehe.

"Ohne haushalterische Planungssicherheit kann das Zeitenwende-Projekt Vollausstattung nicht gelingen", sagte der Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik, Hans-Peter Bartels (SPD), der Zeitung. "Das Einfrieren des regulären Verteidigungsetats für die nächsten Jahre ist da ein wirklich fatales Signal." Der ehemalige Wehrbeauftragte kritisierte, die Inflation der Betriebskosten beginne "jetzt schon das Sondervermögen, das ja eigentlich für zusätzliche Beschaffungen gedacht war, zu kannibalisieren". Diesen Eindruck bestätigte diese Woche das Verteidigungsministerium selbst.

Eine Sprecherin gestand vor der Bundespressekonferenz ein, dass der laufende Betrieb der Bundeswehr aus dem regulären Etat absehbar nicht mehr zu finanzieren sei. Wörtlich sagte sie auf Nachfrage: "Ich hatte gerade versucht, darzustellen, dass wir, wenn der Einzelplan 14 nicht auskömmlich sein sollte, stärker auf das Sondervermögen zugreifen müssen." Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass aus dem Sondervermögen auch Dinge finanziert werden - etwa Kasernenrenovierungen oder Forschungsvorhaben - die bisher gesetzlich nicht dafür vorgesehen sind.


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