Lockdown wird verschärft - Was jetzt in Niedersachsen gilt

Viele Betriebe müssen ihre Türen weiterhin geschlossen halten. Die Kontaktbeschränkung wird noch einmal massiv verschärft und die Schulen bleiben größtenteils bis zum Ende des Schulhalbjahres geschlossen oder sind im Szenario B.

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Der Lockdown geht am 10. Januar - erneut - in die Verlängerung.
Der Lockdown geht am 10. Januar - erneut - in die Verlängerung. | Foto: Marvin König

Region. Ab dem heutigen Sonntag gelten in Niedersachsen schärfere Coronaregeln. Die Betriebe, die aktuell geschlossen sind, bleiben bis voraussichtlich 31. Januar weiterhin geschlossen. Ein Haushalt darf nun nur noch eine weitere Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren bilden bei dieser Zählung keine Ausnahme mehr. Schulen und Kitas bleiben im Januar weitestgehend geschlossen.


Nach der Pressekonferenz der Kanzlerin hatte es zunächst Verwirrung darüber gegeben, weshalb eine Person zwar in einem anderen Haushalt mit beliebig vielen Personen einkehren darf, es aber umgekehrt verboten ist. Das Land Niedersachsen hat klargestellt, dass beide Fälle erlaubt sind. Mütter, die beispielsweise ihre Eltern besuchen, dürfen ihre Kinder dann aber nicht mitnehmen, da diese - unabhängig vom Alter - als eine Person gezählt werden. Ausnahmen gibt es hier für die private Kinderbetreuung. Hier ist eine Gruppengröße von bis zu acht Kindern gestattet.

Kinder in Patchwork-Familien oder mit getrennten Eltern gehören zu den Haushalten beider Eltern. Das stellte Regierungssprecherin Anke Pörksen im Rahmen der Landespressekonferenz klar.


Bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar wird es keinen Regelbetrieb in Schulen und Kitas geben. Das gab der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne am vergangenen Mittwoch bekannt. Im Primarbereich soll flächendeckend eine Woche (11. bis 15. Januar) in Distanzunterricht („Szenario C") beschult und anschließend bis Schulhalbjahresende zwei Wochen im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen („Szenario B") unterrichtet werden, so der Kultusminister. Die Klassen der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollumfänglich in das Distanzlernen („Szenario C"). Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen.


Für Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, werde eine Notbetreuung vorgehalten. Für Kindertageseinrichtungen wird das „Szenario C" mit einer Notbetreuung bis zu 50 Prozent der Gruppengröße eingesetzt.


Vom heutigen Sonntag an können Landkreise und kreisfreie Städte mit einem Inzidenzwert von über 200 die Bewegungsfreiheit ihrer Einwohner auf 15 Kilometer beschränken. Dieser Radius gilt ab der Meldeadresse. Abweichend von der vom Bund beschlossenen Regelung stellt das Land Niedersachsen seinen Kommunen jedoch frei, eine solche Regelung zu erlassen. Wenn die örtlichen Behörden beispielsweise ein Ausbruchsgeschehen in einem oder mehreren Alten- und Pflegeheimen haben oder sich die Neuinfektionen anderweitig auf einzelne Vorfälle eingrenzen lassen, sei eine solche Einschränkung für alle Bewohner einer Stadt oder eines Kreises nicht verhältnismäßig. In ganz Niedersachsen überschreitet derzeit nur Gifhorn den Inzidenzwert von 200.



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Alle anderen Städte und Kreise haben bislang keine spezifischen Veröffentlichungen zur Organisation der Notbetreuung herausgebracht. Eltern sollten mit ihrer Schule, beziehungsweise ihrer Kita in Kontakt treten.


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