Kitas schließen und bieten Notbetreuung in halber Gruppenstärke

Die Kitas haben mit der Bedarfsabfrage bei den Eltern bereits begonnen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Als Reaktion auf die anhaltend hohen Infektionszahlen werden die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung nach Ankündigung des Landes Niedersachsen ab dem 11. Januar erneut geschlossen. Die Notbetreuung ist nach Vorgabe des Landes weiterhin auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Erlaubt bleiben soll jedoch auch diesmal die Notbetreuung in halber Gruppenstärke. Alle Träger und Leitungen sind daher nun aktiv dabei, die Notbetreuung zu koordinieren und zwingende Bedarfe der Eltern abzufragen. Die Stadt Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung.


Die Stadt Braunschweig baut bei der Umsetzung der neuen Regelungen zur Notbetreuung erneut vor allem auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. "Wir bitten alle Eltern um aktive Unterstützung des Infektionsschutzes. Bitte betreuen Sie ihre Kinder vorübergehend, wann immer möglich, zu Hause. Sie leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung", appelliert Martin Albinus als Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig.

Die große Mehrheit aller Braunschweiger Eltern habe die ähnliche Situation und den Appell im Dezember bereits vorbildlich umgesetzt. Auch im Vergleich mit anderen Niedersächsischen Städten hat die Elternschaft in Braunschweig durch vergleichsweise niedrige Betreuungszahlen gezeigt, wie sehr sich Familien dafür einsetzen, dass die Infektionszahlen wieder sinken können. "Genau diese Solidarität ist es, die ein ums andere Mal dazu beiträgt, dass die Zahlen in Braunschweig niedriger ausfallen als anderswo", sagt Albinus.

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung seien aufseiten der Eltern sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Grundsätzlich gilt nach der Vorgabe des Landes Niedersachsen weiterhin, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollen, wenn eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann.

Der Anspruch auf Notbetreuung


Nur Eltern, die sich in einer echten Notlage befinden, weil alle weiteren Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Zu den Berechtigten zählen insbesondere wieder Eltern, die in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge (zum Beispiel Lebensmittelhandel, Öffentlicher Nahverkehr) und im Gesundheitsbereich in betriebsnotwendiger Stellung tätig sind und die sich aufgrund der beruflichen Verpflichtungen als Elternteile auch untereinander nicht mit der Kinderbetreuung abwechseln können. Aber auch pädagogische Gründe, wie ein hoher Unterstützungsbedarf einzelner Kinder im Bereich der Sprachförderung oder von Kindern mit Behinderung sowie Vorschulkinder und sogenannten Härtefälle, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Stadt Braunschweig hat zur Orientierung ein Formular veröffentlicht, dass alle notwendigen Informationen zur Selbstüberprüfung zusammenfasst.

"Oft hilft eine Anfrage und gute Absprache mit dem Arbeitgeber, um die Kinderbetreuung sicherzustellen", sagt Martin Albinus und hofft auch auf deren Solidarität, damit Eltern die Kinderbetreuung in dieser Ausnahmesituation mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren können.

Eltern können Entschädigungsleistungen beantragen


Um die familiäre Betreuung zu ermöglichen, können Eltern auch Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz beim Arbeitgeber beantragen sowie die Neuregelungen zum erweiterten Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Wenn alle Eltern diese Vorgaben und ihre familiäre Situation gewissenhaft prüfen, lässt sich an vielen Kita-Standorten die Betreuung entsprechend den Vorgaben zur Notbetreuung bedarfsgerecht gut umsetzen. Um die begrenzten Kapazitäten bestmöglich aufzuteilen, kann die Notbetreuung daher nach Abstimmung mit der Einrichtungsleitung vor Ort auch tageweise im Wechsel genutzt werden.

Die neue landesrechtliche Verordnung sieht zudem weiterhin die Möglichkeit der privaten Kinderbetreuung vor, sodass sich Eltern auch auf diesem Weg gegenseitig unterstützen können. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hofft, dass diese Regelung beibehalten wird.

Notbetreuung soll ohne Nachweise auskommen


Wo immer möglich soll daher auf ein aufwendiges und bürokratisches Verfahren mit Einzelnachweisen und Bestätigungen verzichtet werden. Nur wenn aufgrund der Bedarfsanmeldung seitens der Eltern die halbierte Gruppenstärke in den Einrichtungen absehbar überschritten würde, ist ein Nachweisverfahren nicht mehr vermeidbar.

Hierbei kann bei weiterhin bestehender Aktualität auf bereits vorliegende Bescheinigungen aus dem Vorjahr zurückgegriffen werden. Nur wenn dies nicht ausreicht oder noch kein Nachweis vorliegt, sei eine neue Bescheinigung notwendig. Hierfür hat die Stadt Braunschweig einen aktualisierten Vordruck zur Verfügung gestellt. Das aktualisierte Formular der Berufsgruppenbescheinigung als Nachweis des Arbeitgebers und Information der Eltern kann unter www.braunschweig.de/corona heruntergeladen werden.

Kitas fragen Bedarfe ab


Über das Verfahren wurden alle Träger der Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und der Schulkindbetreuung bereits kurzfristig informiert. Es wird nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass die Notgruppen in der Regel bis zu acht Kinder im Krippenalter, 13 Kinder im Kindergartenalter und zehn Kinder im Grundschulalter umfassen können. Weiterhin ist der Infektionsschutz die oberste Prämisse der Notbetreuung. Das Angebot der Notbetreuung erfolgt daher weiterhin standortbezogen im Rahmen der verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten.

Nach der Bedarfsmeldung der Eltern erfolgt auf Ebene der Einrichtung oder des Trägers die Information, welche Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können. Dies umfasse auch die Festlegung ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Zeiten die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden. Alle Eltern mit unabweisbaren Bedarfen sind daher aufgefordert, kurzfristig Kontakt zur Kita oder zur Schulkindbetreuung aufzunehmen. Zumeist haben die Kita-Leitungen und Träger diese Abfrage bereits initiiert.

Kaum Einschränkungen bei Kindertagespflege


Die Angebote der Kindertagespflege sind aufgrund der geringeren Anzahl gleichzeitig betreuter Kinder von den neuen Einschränkungen zum größten Teil nicht betroffen und weiterhin im Regelbetrieb. Nur in wenigen Großtagespflegestellen, könnte es zu Einschränkungen kommen. Auch hier braucht es eine Absprache vor Ort.

"Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, der Pandemie weiter die Stirn zu bieten und gemeinsam dafür zu kämpfen, dass die Infektionszahlen auch in der Stadt Braunschweig wieder sinken", sagt Albinus. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung sowie dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Kontakt, um die Notbetreuung zu gewährleisten.

Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung unter 0531/470-8493. Fragen zur Notbetreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet. Fragen zur Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531/12055440 beantwortet.


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