Lockerungen erst ab Inzidenz 35? Gericht stellt Grenze in Frage

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnet den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz als "rechtlich unverbindlich". Eine solche Grenze sei weder durch das Infektionsschutzgesetz, noch durch die tatsächliche Fähigkeit der Gesundheitsämter zur Kontaktverfolgung gedeckt.

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(Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Lüneburg. In einem Beschluss vom Montag hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die in der letzten Bund-Länder-Konferenz anvisierte Inzidenz-35-Grenze für Lockerungen in Frage gestellt. Den Antrag der Inhaber eines Friseurbetriebs, die weiterhin ausgesprochene Schließung von Friseurbetrieben einstweilig außer Vollzug zu setzen, lehnte das Gericht zwar ab. Es äußerte aber auch Zweifel, vor allem bezüglich der nun angekündigten Verschärfung der Anforderungen für Lockerungen.


Der Senat gehe davon aus, dass die grundsätzliche Anknüpfung der Maßnahmen an eine 7-Tage-Inzidenz von 50 unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Infektionsgeschehens als legitimes Ziel anzusehen sei. Im Hinblick auf künftige Verfahren sei allerdings darauf hinzuweisen, dass die Anknüpfung von Öffnungsschritten an eine 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35, wie es der rechtlich unverbindliche Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 10. Februar vorsehe, weder mit der Regelung des Infektionsschutzgesetzes übereinstimme, noch der tatsächlichen Fähigkeit der Gesundheitsämter zur Kontaktverfolgung entspreche.

Einschneidende Betriebsverbote noch angemessen?


Außerdem stellte das Gericht klar, dass sich im vorliegenden Eilverfahren nicht abschließend klären lasse, ob die einschneidenden Betriebsverbote im Hinblick auf die immer gewichtiger werdenden Nachteile für die betroffenen Betriebsinhaber und deren Beschäftigte sowie die gesamte Volkswirtschaft auf der einen Seite und die Gefährdung der zwar hochwertigen aber verfassungsrechtlich nicht absolut geschützten Rechtsgüter Leib und Leben einer Vielzahl Betroffener sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auf der anderen Seite noch angemessen seien.

Auch Anke Pörksen, Sprecherin der Niedersächsischen Staatskanzlei, brachte das Thema im Rahmen einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag zur Sprache. Aus ihrer Sicht sei es möglich, dass der Bund beim Infektionsschutzgesetz nachschärfen müsse.


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