Lovemobil-Prozess: Von der Anklagebank in den Zeugenstand

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Der frühere Angeklagte im Lovemobil-Prozess soll nun als Zeuge aussagen. Foto/Video: aktuell24 (BM)
Der frühere Angeklagte im Lovemobil-Prozess soll nun als Zeuge aussagen. Foto/Video: aktuell24 (BM)

Wolfenbüttel/ Hildesheim. Seit Donnerstag wird vor dem Landgericht Hildesheim der Mord an einer Prostituierten bei Hohenhamlen verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt ein 30-Jähriger aus Salzgitter. Zunächst aber geriet ein 45-jähriger Wolfenbütteler in den Fokus der Ermittlungen. Der Mann ist nun einer der Zeugen im Prozess.


Dem Angeklagten, der aus Stendal stammt und zuletzt in Salzgitter lebte, wird Mord aus Habgier vorgeworfen.Er soll am 4. November 2016 eine Prostituierte in deren Wohnwagen an der B 494 in der Nähe von Hohenhameln aufgesucht und getötet haben. haben. Dabei soll er beabsichtigt haben, ihr ihre Tageseinnahmen abzunehmen, notfalls mit Gewalt. Laut Anklage soll der Mann die Frau geschlagen, zu Boden geworfen und sich so auf ihren Oberkörper gestellt haben, dass sie kurz darauf durch Ersticken verstarb. Anschließend soll er ihre Tageseinnahmen in Höhe von rund 1.000 Euro sowie einen Fernseher und ein Handy mitgenommen haben.

Früherer Verdächtiger wird zum Zeugen


Es ist bereits der zweite Prozessauftakt im sogenannten „Lovemobil“-Prozess. Ende Mai wurde bereits ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Wolfenbüttel angeklagt. Der Mann wurde jedoch bereits nach dem ersten Hauptverhandlungstag wieder auf freien Fuß gesetzt, weil ein anonymes Hinweisschreiben den Verdacht auf einen Anderen lenkte. Der Mann wurde daraufhin im Juli dieses Jahres freigesprochen. Nun soll er im Prozess als Zeuge aussagen.

WieRichter Philipp Suden, Pressesprecher am Landgericht Hildesheim, auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, sei das ein ganz normales Prozedere. Am ersten Verhandlungstag seien fünf der insgesamt 26 Zeugen vernommen worden. "Der frühere Angeklagte soll als Zeuge vernommen werden, weil die Strafkammer - wie bei jedem Zeugen, den sie zur Vernehmung lädt - davon ausgeht, dass er Wahrnehmungen gemacht hat, die zur Ermittlung der tatsächlichen Sachverhalts dienen könnten. Er soll, während der jetzige Angeklagte im Innern des Wohnwagens die Frau getötet haben soll, in Unkenntnis des Geschehens in der Nähe des Wohnwagens gewesen sein", so Suden.

Für die Verhandlung seien insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt, so Suden. Der jetzige Angeklagte bestritt beim Prozessauftakt, die Prostituierte umgebracht zu haben.

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