"Maddie" McCann doch nicht tot? Britische Zeitung feuert gegen Braunschweiger Ermittler

Die 2007 in Portugal entführte Madeleine "Maddie" McCann hält die Staatsanwaltschaft Braunschweig für tot. Die britische Zeitung "Mirror" schob dem Braunschweiger Staatsanwalt Hans Christian Wolters aber nun eine Aussage unter, die er nie getätigt habe.

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Madeleine McCann - Könnte sie noch am Leben sein?
Madeleine McCann - Könnte sie noch am Leben sein? | Foto: London Metropolitan Police

Braunschweig. Madeleine "Maddie" McCann gilt seit 2007 als vermisst. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sorgte in dem ungelösten Vermisstenfall am 4. Juni für einen Schock: "Wir gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist", so Staatsanwalt Hans Christian Wolters bei einer Pressekonferenz. Die britische Zeitung "Mirror" zitierte ihn nun in einem exklusiven Interview damit, dass diese Aussage "Personal opinion and speculation" gewesen sei - Persönliche Meinung und Spekulation. Könnte Maddie also noch leben? Auf Anfrage von regionalHeute.de erklärt Wolters, diese Aussage nie getätigt zu haben.


"Ich kann ihnen leider nicht sagen, woher der 'Mirror' seine Informationen hat, aber von mir sind sie nicht", erklärt Wolters. Er habe zwar mit einem Reporter der Zeitung gesprochen, könne aber versichern, solche Aussagen nicht getätigt zu haben. Nach wie vor liegen uns faktengestützte Erkenntnisse darüber vor, dass der Beschuldigte Madeleine McCann getötet hat. Das ist also nicht meine private Meinung, sondern das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen", stellt Wolters klar und fügt hinzu: "Ein forensischer Beweis für den Tod von Maddie liegt uns allerdings nicht vor."

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Demzufolge könnte das damals dreijährige Mädchen tatsächlich noch am Leben sein - obwohl die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Mordes ermittelt. Der "Mirror" berichtete außerdem darüber, dass die Annahme des Todes von Madeleine durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig in Großbritannien für Aufruhr gesorgt habe. Ein Freund der Familie McCann warf den deutschen Ermittlungsbehörden in dem Blatt sogar vor, die Feststellung des Todes der Vermissten voreilig getroffen zu haben. "Uns war bewusst, dass die Mitteilung, dass wir wegen Mordes ermitteln und deshalb vom Tod Madeleines ausgehen, in Großbritannien zu einer besonderen Aufmerksamkeit führen wird. Deshalb wurde die Familie McCann auch im Vorfeld darüber informiert", sagt Wolters hierzu.

Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei der Pressekonferenz zu neuen Erkenntnissen im Fall Maddie.
Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei der Pressekonferenz zu neuen Erkenntnissen im Fall Maddie. Foto: aktuell24



Grund für die Mordermittlung und die Irritationen, ja sogar Wut auf den britischen Inseln darüber könnte jedoch ein Unverständnis über das deutsche Justizsystem sein. Staatsanwalt Wolters erklärt: "Sobald es in Deutschland den Anfangsverdacht einer Straftat gibt, ist ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hier besteht der Verdacht des Mordes, sodass auch wegen Mordes ermittelt wird."


Drei Länder, drei Gesetze


Normalerweise gibt es klare Grenzen dafür, ab wann Vermisste für tot erklärt werden können. Nach dem sogenannten "Verschollenheitsgesetz" können vermisste Personen nach zehn Jahren ohne ein Lebenszeichen für tot erklärt werden - In Deutschland. Im Fall Maddie gestaltet sich die Angelegenheit jedoch komplizierter: Madeleine verschwand 2007 (Also schon vor 13 Jahren) In Praia da Luz in Portugal und war britische Staatsangehörige. Außerdem wurden die Ermittlungen nie abgeschlossen.

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Der nun Mordverdächtige 43-jährige Christian B., auf den laut verschiedenen Medienberichten bereits 2013 erste Hinweise eingegangen seien sollen, hatte seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig. Die Behörden dreier Nationen mit unterschiedlichen Gesetzen sind also aktuell aus unterschiedlichen Gründen in den Fall involviert. In Großbritannien wurde das Gesetz zur Feststellung des Todes von Vermissten 2013 reformiert. Nach Rechtssprechung im Jahr 2007 konnten vermissten Personen dort schon nach sieben Jahren nach dem letzten Lebenszeichen für tot erklärt werden.

2013 erfolgte eine Novelle nach der auch ein neues Register für "angenommene Todesfälle" eingeführt wurde. Ein Gericht entscheidet dann nach Aktenlage darüber, ob der Todeszeitpunkt am Tage des Verschwindens oder sieben Jahre nach der letzten Sichtung festzulegen ist. In Portugal gibt es für die Todeserklärung nach dem Vermisstenfall keine spezifischen Regelungen - Außer die Person überschreitet im Zeitraum ihrer Abwesenheit das Alter von 80 Jahren.

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Beweise reichen für Anklage nicht aus


Die Beweise gegen den Mordverdächtigen Christian B. seien stichhaltig, würden jedoch nicht für eine Anklage ausreichen. Auch hier würden scheinbar Falschinformationen zu den tatsächlichen Beweisen kursieren: "Offenbar führt der Mangel an echten Informationen dazu, dass bisherige Äußerungen neu interpretiert werden", stellt Wolters fest. Zur Menge und Vollständigkeit der Beweise ließen sich überhaupt keine Angaben machen, "weil es schlicht gar nicht möglich ist. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass bislang noch kein hinreichender Tatverdacht besteht. Ein solcher liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung größer ist, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs", so Staatsanwalt Wolters abschließend.


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