Mitwirkungsverbot der Klingebiels führt erneut zu Streit im Rat

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Oberbürgermeister Frank Klingebiel äußert sich zum Befangenheitsantrag. Foto: Alexander Panknin
Oberbürgermeister Frank Klingebiel äußert sich zum Befangenheitsantrag. Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Auf der gestrigen Ratssitzung führte die Diskussion um den Befangenheitsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister Frank Klingebiel zu erneutem Streit.


Im Rat der Stadt sitzt neben dem OB Frank Klingebiel auch sein Sohn Jonas Klingebiel als Fraktionsmitglied der CDU. Die Ratsfraktion der Grünen stellte hierzu jüngst einen Antrag, da sich aufgrund ihres Verwandschaftsverhältnisses die beiden Klingebiels nicht unparteiisch an Debatten über den städtischen Jahresabschluss des Fachdienstes Rechnungsprüfung beteiligen könnten. Ein Sachverhalt, den sie einem Paragraphen des Kommunalverfassungsgesetzes entnahmen.

In der gestrigen Ratssitzung richteteder Oberbürgermeister vor Verlesung des entsprechenden Antrags sein Wort an den Rat. Er bestätigte, dass erzukünftig an Berichten und Entscheidungen dieses Themenkomplexes betreffend nicht mehr teilnehmen werde, er habe von dem angemerkten Paragraphen schlichtweg nichts gewusst. Bisher hätte es hier keine Probleme gegeben und er könne nur vermuten, warum die Fraktion der Grünen jetzt plötzlich mit einer entsprechenden Anfrage auftreten würde. Auch sein Sohn bezog dazu in gleicher Weise Stellung. Beide verließen daraufhin bis zum nächsten Punkt auf der Tagesordnung demonstrativ den Raum.

Ratsherr Marcel Bürger, als Anfragensteller, sprach als nächstes und betonte, dass es hier rein um die Sachlage und eine faire Behandlung des Themas ginge - der Oberbürgermeister war währenddessen nicht anwesend.Bürger zog die Anfrage zurück, da sich die Klingebiels einsichtig gezeigt hätten. Dementsprechendmüsse die Befangenheit auch nicht dem Ältestenrat vorgelegt werden. Dieser solle sich doch aber zur Vermeidung zukünftiger Diskussionen über die Thematik im Allgemeinen beraten.

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