Mord an Karsten M.: Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

Es wurde so viel Blut des Vermissten gefunden, dass vom Tod des Mannes ausgegangen wird. Der Angeklagte soll seit mehreren Jahren eine Beziehung mit der Ehefrau von Karsten M. gehabt haben.

Karsten M. ist vermutlich tot. Sein Fahrzeug wurde in Hannover gefunden.
Karsten M. ist vermutlich tot. Sein Fahrzeug wurde in Hannover gefunden. | Foto: Polizei

Braunschweig. Im Fall des weiterhin vermissten Karsten M. aus Groß Döhren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor einigen Tagen Anklage gegen einen 50-jährigen Mann aus Liebenburg vor dem Landgericht Braunschweig wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Das teilt die Staatsanwaltschaft Braunschweig schriftlich mit.


So soll sich die Tat aus Sicht der Staatsanwaltschaft abgespielt haben:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich am 13. April in den frühen Morgenstunden, gegen 4:30 Uhr, zur Wohnanschrift seines Freundes Karsten M. in Groß Döhren begeben und sich dort heimlich auf dem Gartengrundstück verborgen gehalten zu haben. In der Folge lockte der Angeschuldigte den wie jeden Morgen zu dieser Zeit in der Küche sein Frühstück vorbereitenden Karsten M. nach draußen in den Garten- beziehungsweise Terrassenbereich. Dort verletzte er den völlig arg- und wehrlosen Karsten M. durch eine Schlag- oder Stichwaffe, möglicherweise eine sogenannte Pistolenarmbrust, um ihn zu töten. Karsten M., der wegen einer dem Angeschuldigten auch bekannten Herzerkrankung das Medikament Marcumar einnehmen musste, begann sodann erheblich zu bluten und verlor das Bewusstsein. Währenddessen begab sich der Angeschuldigte leise in das ihm vertraute Wohnhaus und nahm den bei der Eingangstür verwahrten Autoschlüssel für den VW Caddy des Angeschuldigten an sich. Anschließend verbrachte er den Wagen von seinem Stellplatz vor dem Haus zur rückwärtigen Grundstücksseite und lud den schwer verletzten Karsten M., den er zuvor bis zum Fahrzeug geschleift hatte, in den Caddy ein und fuhr davon.

Den besten Freund dauerhaft beseitigt


Das erheblich blutende Opfer hinterließ auf der Terrasse eine größere Blutlache sowie eine blutige Schleifspur auf dem Rasen, die bis zur Grundstücksgrenze reichte. Zusätzlich verlor Karsten M. an der Grundstücksgrenze seine Brille, die später sichergestellt werden konnte und erhebliche Beschädigungen aufwies. Der weitere Verbleib von Karsten M. ist bis heute ungeklärt. Sein VW Caddy wurde am 16. April auf dem Expo-Gelände, in unmittelbarer Nähe zum Holländischen Pavillon, aufgefunden. Angesichts der im Inneren des Fahrzeugs festgestellten erheblichen Blutansammlungen, die dem Opfer Karsten M. zugeordnet werden konnten, bestehen keine berechtigten Anhaltspunkte mehr dafür, dass er noch am Leben ist. Der Angeschuldigte handelte in dem Bestreben, nach dem Ableben von Karsten M. eine dauerhafte und offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Getöteten eingehen zu können. Sie und der Angeschuldigte führten seit 2016 eine geheim gehaltene Beziehung, ohne dass die Frau eine Bereitschaft zeigte, ihren Ehemann zu verlassen. Diesen Zustand konnte der Angeschuldigte, der auch beabsichtigte, seine Geliebte zu ehelichen, nicht länger hinnehmen und sah sich daher veranlasst, das Hindernis, nämlich seinen besten Freund Karsten M., dauerhaft zu beseitigen.


Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18. Mai in Untersuchungshaft. Die Tätigkeit des Angeschuldigten als Bundespolizisten habe im Rahmen der Tatbegehung keine Rolle gespielt. Der Angeschuldigte bestreitet die Tat. Er ist nicht vorbestraft.

Weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten


Darüber hinaus sind Gegenstand der Anklage auch eine Unterschlagung und die Fälschung beweiserheblicher Daten. So soll der Angeschuldigte an einem nicht mehr feststellbaren Tag zwischen dem 28. Dezember 2017 und dem 8. November 2018 einen auf dem Flughafen Hannover von einem Fluggast verlorenen Personalausweis an sich genommen haben. Den Ausweis habe der Angeschuldigte am 8. November 2018 genutzt, um sich in einem Hotel in Goslar zu legitimieren, das heißt er gab sich dort als die Person aus, für die der Ausweis ausgestellt worden war. Er habe offenbar seine Anwesenheit in dem Hotel geheim halten wollen.


Außerdem schloss der Angeschuldigte am 28. Oktober 2020 unter Vorlage des unrechtmäßig angeeigneten Personalausweises in Salzgitter-Bad einen Prepaid-Mobilfunkvertrag auf die Personendaten des eigentlichen Ausweisinhabers ab, um zu verschleiern, dass der Angeschuldigte selbst die entsprechende Mobilfunknummer nutzen wollte.


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