Mord in der Beguinenstraße: Ehemann erhält lebenslänglich

Der Mann soll seine Ehefrau aus niederen Beweggründen erstochen haben. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

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Das Landgericht Braunschweig hat ein Urteil gefällt. Symbolbild
Das Landgericht Braunschweig hat ein Urteil gefällt. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am 9. November vergangenen Jahres wurde in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Beguinenstraße in Helmstedt die Leiche einer 34-Jährigen gefunden (regionalHeute.de berichtete). Die Frau war mit mehreren Messerstichen getötet worden. Als Täter wurde der 37-jährige Ehemann ermittelt. Dieser wurde am heutigen Freitag vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes verurteilt. Das teilt das Landgericht auf Anfrage mit.


"Die Schwurgerichtskammer hat den Angeklagten wegen Mordes – unter Annahme des Mordmerkmales der niedrigen Beweggründe- zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt", berichtet Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin am Landgericht. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hätten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes (Mordmerkmal Habgier) beantragt. Die Verteidigung habe Freispruch beantragt, weil der Tatnachweis aus ihrer Sicht nicht geführt worden sei. Das Gericht sah dies offenbar anders.


Der jetzt Verurteilte soll seit Juli 2020 eine außereheliche Beziehung gehabt haben, wie aus der Prozessvorschau des Landgerichts hervorgeht. Dies habe die 34-jährige Ehefrau herausgefunden und ihren Mann damit im September konfrontiert. Sie habe ihn vor die Wahl gestellt bei ihr und dem gemeinsamen elf Monate alten Kind zu bleiben oder sich zu trennen. Eine Scheidung habe der Mann aus finanziellen Gründen vermeiden wollen, sodass er sich zwar für seine Frau und sein Kind entschied, die Liebesbeziehung zu der anderen Frau jedoch weiter aufrecht gehalten habe. Im November habe er dann beschlossen, seine Frau zu töten.


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