Müller begrüßt steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen


Carsten Müller (CDU) begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten zur Gebäudesanierung.

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Carsten Müller (CDU) begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten zur Gebäudesanierung. Foto: Laurence Chauperon | Foto: Laurence Chaperon

Braunschweig. Wie der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller (CDU) in einer Pressemitteilung erklärt, begrüßt er die neuen Regelungen zur klimafreundlichen Gebäudesanierung im Klimapaket der Bundesregierung. Die neue Regelung ist laut Müller ein wichtiger Schritt für den Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig berge die Regelung auch Chancen für Wirtschaft und Innovation.


Anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung durch das Kabinett erklärt der Braunschweiger CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Energieeffizienz im Deutschen Bundestag, Carsten Müller: „Endlich, der Weg ist geebnet: Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung kann kommen! Das ist schon viele Jahre überfällig. Ich freue mich, dass sich der Einsatz und das Bohren dieses dicken Brettes gelohnt haben." Die Steuerförderung sei ein entscheidender Faktor für mehr Klimaschutz, Energiesicherheit, Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland, erläutert Müller. Zudem trage sie dazu bei, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Energiekosten für Eigenheimbesitzer zu senken.

Ab dem kommenden Jahr soll demnach die steuerliche Förderung für die Sanierung selbstgenutzten Eigentums in Ergänzung zu bereits existierenden Programme als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Im Klimaschutzprogramm heißt es, dass sie attraktiv, einfach und technologieoffen ausgestaltet werden soll. Durch einen Abzug von der Steuerschuld werde gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren, meint Carsten Müller. Gefördert würden demnach auch Einzelmaßnahmen, die auch in den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderwürdig eingestuft seien, zum Beispiel der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Förderfähig seien 20 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung erfolge über einen Abzug von der Steuerschuld verteilt über drei Jahre.


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