Braunschweig. Im Prozess um einen massiven Betrug beim Sozialgericht Braunschweig hat das Landgericht am Donnerstag das Urteil verkündet. Ein 42-jähriger Mitarbeiter eines Sozialgerichts hatte über Jahre hinweg Gelder des Landes Niedersachsen veruntreut und auf private Konten umgeleitet. Auch die Ehefrau des Mannes stand vor Gericht. In beiden Fällen erging nun das Urteil.
Wie Pressesprecherin und Richterin am Landgericht, Lisa Rust, auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte in seiner Funktion beim Sozialgericht insgesamt 499 Mal Gelder veruntreut hat. Dabei seien von ihm systematisch Beträge, die eigentlich für Anwaltsvergütungen vorgesehen waren, abgezweigt worden.
Vier Jahre Haft
Die Kammer verurteilte den Mann aus dem Landkreis Peine zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft beantragt, während die Verteidigung auf eine Strafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten plädiert hatte.
Bewährungsstrafe für die Ehefrau
Die Ehefrau des Mannes wurde wegen Geldwäsche in 499 Fällen verurteilt. Das Gericht verhängte gegen sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In das Urteil floss eine bereits bestehende andere Strafe ein, so Lisa Rust.
Während die Staatsanwaltschaft ebenfalls zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte, sah ihr Verteidiger eine Strafbarkeit lediglich in dem Umfang als gegeben an, in dem sie die Gelder selbst verwendet habe. Ein konkreter Strafantrag wurde vonseiten der Verteidigung nicht gestellt.
Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 861.728,63 Euro an.
Das Urteil ist nach Angaben von Gerichtssprecherin Lisa Rust noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Möglichkeit offen, innerhalb einer Woche Revision einzulegen.

