Nach Kieferbruch: Nazi vor Gericht, doch ist er auch der Täter?

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Ein bekannter Braunschweiger Neonazi musste sich am heutigen Montag vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel verantworten. Doch hat er die Tat überhaupt begangen? Fotos: Werner Heise
Ein bekannter Braunschweiger Neonazi musste sich am heutigen Montag vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel verantworten. Doch hat er die Tat überhaupt begangen? Fotos: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begann am heutigen Montagvormittag vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen aus Braunschweig stammenden Neonazi. Dem mehrfach vorbestraften Mann wird vorgeworfen am 31. August 2018 einem damals 18-Jährigen ohne ersichtlichen Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wobei das Opfer einen doppelten Kieferbruch erlitt. Doch hat er die Tat überhaupt begangen?


Der 27-jährige Angeklagte will unschuldig sein und gibt gleich am Anfang zu Protokoll: "Ich kann nur mitteilen, dass ich es nicht gewesen bin." Alles sei ein großes Missverständnis. Seiner Ansicht nach wolle man ihm, dem bekannten Nazischläger, die Tat in die Schuhe schieben. Er spricht von einer "Hexenjagd". Zur eigentlichen Tatzeit, dem späten Abend des 31. August, sei er zu Hause gewesen und habe mit einer Freundin Filme geguckt. In Cramme, dem Ort des Geschehens, sei er in seinem Leben noch nicht gewesen. Als der Richter von ihm wissen möchte welche Filme er genau gesehen habe, hatte der Angeklagte keine Antwort parat. Und auch, ob es sich um Netflix, DVDs oder das lineare Fernsehprogramm gehandelt hat bleibt am Ende unklar. Immerhin sei besagter Abend bereits ein Jahr her und die Erinnerung daher nicht mehr ganz vorhanden. Ein Satz den man im weiteren Verlauf dieser Verhandlung auch von den Zeugen noch oft zu hören bekam.

Staatsanwältin vermutet Falschaussage



So auch von der Freundin, mit der der Angeklagte den Tatabend verbracht haben will. Auch sie kann sich nicht erinnern welche Filme man geschaut haben will, jedoch seien es DVDs gewesen. Warum sie sich erinnert, dass es ausgerechnet dieser Abend war, als die beiden zusammen waren, will der Richter wissen. Der Angeklagte, mit dem die Zeugin kein Liebesverhältnis habe, sei am nächsten Tag zu einer Demonstration nach Chemnitz gefahren. "Das war ja was Besonderes, das hat man auch nicht alle Tage", erklärt sie sich wiederholend und bekräftigt damit die Aussage des Mannes, der dieses Erinnerungsmerkmal zuvor ebenfalls äußerte. Die Oberstaatsanwältin wertet die Aussagen der Frau später als "so blutleer, wie man sie nur bei erfundenen Aussagen findet." Es ist im Übrigen das erste Mal, dass die Frau in dieser Sache aussagt. In der Prozessakte liegt seitens der Ermittlungsbehörden keine schriftliche Aussage vor.

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Zahlreiche Polizisten sicherten während der Verhandlung das Amtsgericht. Offenbar um einer möglichen Störung von politischen Lagern vorzubeugen. Foto: Werner Heise



Opfer hat keine Erinnerung an den Täter



Das heute 19-jährige Opfer hat selbst keine Erinnerungen an den Täter. Man habe an der Grundschule in Cramme einen Geburtstag gefeiert und sei nicht gerade leise gewesen, als eine kleine Gruppe von Männern auf die Feiernden zugekommen sei. Das spätere Opfer habe "Yo, was geht?" - oder etwas in dieser Art - in Richtung der Männer gerufen und daraufhin unvermittelter Dinge einen Faustschlag ins Gesicht erhalten. Die Folgen: doppelter Kieferbruch, einwöchiger Krankenhausaufenthalt mit Operation, Probleme bei der Nahrungsaufnahme, wochenlange Arbeitsunfähigkeit. Dass der Angeklagte hierfür verantwortlich sein soll, das habe der junge Mann - der in dem Prozess auch als Nebenkläger auftritt - dann von einem Freund erfahren.

Auch dieser sagte am heutigen Montag vor dem Schöffengericht aus und erklärt, dass er im Internet nach Bildern von Nazis gesucht habe und so auf den Angeklagten gestoßen sei. Zu 100 Prozent sei er sich sicher gewesen, dass es sich dabei um den Schläger gehandelt habe. Auf den Suchbegriff "Nazis" sei er gekommen, da mit der Gruppe fremder Männer auch ein bekannter "Dorfnazi" aufgetaucht sei. Die im Internet gefundenen Bilder machten dann die Runde in der WhatsApp-Gruppe der Freunde, noch bevor die Polizei die Aussagen dieser aufnimmt. Eine Personenbeschreibung des Täters hat die Polizei am Tatabend nicht erfragt. In der Zeugenvernehmung vor Gericht stellt sich dies als problematisch dar, einige Aussagen fangen so schnell zu bröckeln an.

Eine Frau ruft einen Vornamen



Doch es gibt eine Erinnerung, die zahlreiche weitere Zeugen bestätigen. Eine Frau, die später mit weiteren Frauen zu dem Geschehen dazugekommen sei, habe den Vornamen, den auch der Angeklagte trägt, geschrien. Und auch den Namen der Frau liefern diese mit. Diesen habe man vom Klingelschild des Hauses abgelesen, in welches die um den Täter befindliche Gruppe später verschwunden sei. Ein Hinweis der am selben Abend auch an die Polizei ergangen sei, dem diese dann jedoch keine Beachtung geschenkt habe, wie der Rechtsanwalt des Opfers gegenüber unserer Online-Zeitung erklärt. Die Frau, die durch die Freunde auch über ihr Facebook-Profil identifiziert wurde, war ursprünglich nicht zur Verhandlung geladen; ein Umstand der in einer Prozessunterbrechung nachgeholt wurde. Sie und der zuvor als "Dorfnazi" beschriebene wurden kurzfristig von der Polizei ausfindig gemacht und zu Gericht gebracht.

Die Frau gab an kaum Erinnerungen an den Abend zu haben und wusste nicht einmal mehr, ob sie ihre eigene Geburtstagsparty, die sie an diesem Abend in ihrer Wohnung gefeiert habe, verlassen hätte oder nicht. Einen Mann mit diesem Vornamen, den sie laut der übereinstimmenden Zeugenaussagen gerufen haben soll, würde sie nicht kennen. Und auch die Aussage des als "Dorfnazi" betitelten Zeugen brachte wenig neue Erkenntnisse. Der 30-Jährige gab an nach dem Zigarettenkauf im Dorfladen zufällig bei der Schlägerei vor Ort gewesen zu sein. Den Angeklagten würde er nicht kennen und auch sonst habe er den Täter an dem Abend nicht erkannt.

Die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen. Die Verhandlung soll am Freitagmorgen um 9.30 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt werden, im Anschluss wird das Urteil erwartet.


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