Nach Klage gegen Einstufung: Verfassungsschutz äußert sich zur AfD

Der Niedersächsische Verfassungsschutz gibt im Rechtsstreit eine Verfahrenserklärung ab.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Niedersachsen. Nach der Bekanntgabe der Einstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Niedersachsen durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung am 17. Februar hat die AfD gegen diese Einstufung Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht und parallel Eilrechtsschutz beantragt. Das teilt das Niedersächsische Innenministerium in einer Pressemitteilung mit.



Im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens habe die AfD zudem um die Abgabe einer Verfahrenserklärung zum vorläufigen Umgang mit der AfD durch den Verfassungsschutz gebeten beziehungsweise den Erlass einer gerichtlichen Zwischenverfügung beantragt. Damit soll eine vorläufige Regelung getroffen werden, bis das Gericht im Eilrechtsschutz entschieden hat.

Verfahrensvorschlag vorgelegt


Dabei handele es sich um ein übliches, vor den deutschen Verwaltungsgerichten tagtäglich praktiziertes Verfahren, das nicht zuletzt auch der Entlastung der Verwaltungsgerichte diene, so das Ministerium. Vor diesem Hintergrund habe der Niedersächsische Verfassungsschutz einen Verfahrensvorschlag vorgelegt, der vom Gericht befürwortet wurde und ab sofort handlungsleitend sei.

Der Verfassungsschutz Niedersachsen führt die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Niedersachsen bis zur Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren weiterhin als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber in der Sache wie ein Verdachtsobjekt. Zudem wird in erster Linie auf den Einsatz eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen wie beispielsweise den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen verzichtet, eine Beobachtung der AfD Niedersachsen erfolgt jedoch weiterhin.

"Weiterhin beobachtungsbedürftig"


Dies geschehe aus Respekt vor dem Gericht und der unabhängigen Justiz. Das Vorgehen trage zudem den Besonderheiten der niedersächsischen Rechtslage im Verfassungsschutzgesetz Rechnung. Die AfD Niedersachsen werde vom Verfassungsschutz auch weiterhin für beobachtungsbedürftig gehalten.

Themen zu diesem Artikel


AfD Justiz