Nach Klage: Jägermeister überarbeitet Jagdregeln

von Jonas Walter


Der Streit um die sogenannten "Jagdregeln" wurde nun durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Archivfoto: Jan Borner
Der Streit um die sogenannten "Jagdregeln" wurde nun durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Archivfoto: Jan Borner | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Auf heftigen Gegenwind trafen die sogenannten „Jagdregeln" des Spirituosenherstellers Jägermeister. Nun wurde sich vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Kläger war dabei die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) für einen Mitarbeiter der Jägermeister Promotion und Service GmbH.


Aus dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Braunschweig geht ein einvernehmliches Ende der sogenannten Jagdregeln zum 31. März 2018 hervor. „Die Jagdregeln sollen ein besonders witziger Vertrag sein, benachteiligen die Beschäftigten aber, weil sie als „Jägerette“ angeblich in einem selbständigen Arbeitsverhältnis arbeiten“, sagte Manfred Tessmann, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Region Süd-Ost-Niedersachsen schon im Februar gegenüber regionalHeute.de (wir berichteten).

Abfindung und gutes Zeugnis


Des Weiteren regelt der Vergleich den Verlust des Arbeitsplatzes der Klägerin als "Jägerette". Jägermeister zahlt in diesem Fall 8.000 Euro brutto als Abfindung. Die tatsächlich geleisteten Einsätze würden nach den Jagdregeln ohne Nachtzuschläge abgerechnet.

Weitere Ansprüche auf Annahmeverzugslohn oder Nachtarbeitszuschläge gab es bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. März nicht. Abschließend geht aus dem Vergleich hervor, dass dem Kläger ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird, welches dem beruflichen Fortkommen dienlich ist und einer "guten" Abschlussbeurteilung entspricht.

Das sagtJägermeister dazu:


Andreas Lehmann, Leiter Public Relations bei derMast-Jägermeister SE, sagteauf Nachfrage von regionalHeute.de zu dem Ergebnis des Verfahrens: "Unabhängig davon, dass in der Angelegenheit ein Vergleich erzielt wurde, ist das Thema für uns nicht erledigt. Wir haben von Anfang an betont, dass es uns wichtig ist, sowohl rechtlich als auch menschlich einwandfrei mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen. Daher haben wir die „Jagdregeln“ nochmals auf den Prüfstand gestellt und im Sinne unserer Mitarbeiter angepasst."

Initiative Änderung


Lehmann betont dabei insbesondere, dass Jägermeister nach dem Gerichtsverfahren initiativ im Sinne der Mitarbeiter die Regeln angepasst hätte. Unabhängig des Gerichtsverfahrens und des Vergleichs, der nur den Arbeitsvertrag, beziehungsweise die "Jagdregeln" eines Mitarbeiters betroffen hätte, habe sich Jägermeister anschließend freiwillig darum bemüht die Regeln im Sinne der Angestellten anzupassen, um Beschwerden wie diesen entgegenzuwirken. Inhaltlich hätte es Anpassungen gegeben, derName "Jagdregeln" bleibe jedoch vorerst erhalten.

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https://regionalwolfenbuettel.de/wegen-jagdregeln-ngg-reicht-klage-gegen-jaegermeister-ein/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/nach-ngg-klage-nun-aeussert-sich-jaegermeister-zu-den-vorwuerfen/


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