Nach Richter-Schelte: Marburger Bund distanziert sich von Montgomery

Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer hatte die Richter des Oberverwaltungsgerichtes, die 2G im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hatten, als "kleine Richterlein" bezeichnet.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Wie berichtet hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat jetzt in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ diese Entscheidung kritisiert. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, erklärte er gegenüber der Welt. Der Marburger Bund Niedersachsen distanziert sich nun in einer Pressemitteilung von dieser Aussage.



"Der Marburger Bund Niedersachsen distanziert sich von der Art und Weise der Kritik an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist ein hohes und wichtiges Gut sowie ein unabdingbares Prinzip der Gewaltenteilung", erklären Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender, und Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen.

"Kein angemessener Umgang"


Dazu gehöre auch, dass Urteile, die ein unabhängiges Gericht getroffen hat, respektiert werden – auch wenn man sie inhaltlich nicht teile. "Wir schätzen Frank Ulrich Montgomery und seine Bemühungen zur Verbesserung des Gesundheitswesens. Die Mitglieder des betreffenden Senats unter anderem als `kleine Richterlein´ zu bezeichnen, stellt aus unserer Sicht aber keinen angemessenen Umgang dar", so die Vorsitzenden.


"Aus unserer Sicht besteht kein Zweifel daran, dass die niedersächsische Ärzteschaft eine unabhängige Judikative schätzt und für unverzichtbar hält. Die Entscheidung des OVG Lüneburg ist zu respektieren, auch wenn wir uns inhaltlich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Wir hätten eine 2G-Regel im Einzelhandel für weiterhin sinnvoll erachtet, zumal diese in anderen Bundesländern durch Gerichte für zulässig erklärt wurde. Die Landesregierung hat mit der Einführung der FFP2-Maskenpflicht aus unserer Sicht folgerichtig gehandelt. FFP2-Masken tragen einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung der Infektionsübertragung dar", sind sich Hans Martin Wollenberg und Andreas Hammerschmidt sicher.


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